Letzte Quellenprüfung: 30. August 2026
Unternehmer, die eine Gesellschaft in der Türkei gründen möchten, müssen nicht nur die Gründungskosten bewerten, sondern auch die Rechtsform, die Haftung der Gesellschafter, Mindestkapitalanforderungen, Steuerpflichten und die Verfahren, die bei einer Geschäftsaufgabe entstehen können.
Insbesondere wegen der ab 1. Januar 2024 geltenden Mindestkapitalbeträge, der ETDS-Pflicht für nach dem 1. Januar 2026 eingetragene Gesellschaften und des Wegfalls der 4/B-Beitragsförderung für junge Unternehmer sind viele ältere Internetinhalte nicht mehr aktuell.
Dieser Leitfaden behandelt zum Stand 30. August 2026 die Firmengründung in der Türkei: das Einzelunternehmen (şahıs işletmesi — eine natürliche Person, die im eigenen Namen tätig ist, keine eigene juristische Person), die türkische Limitedgesellschaft (Ltd. Şti.; nicht mit einer deutschen GmbH gleichzusetzen) und die türkische Aktiengesellschaft (A.Ş.) sowie MERSİS-Verfahren, Unterlagen, Kosten, Steuern und Pflichten nach der Gründung. Ltd. Şti. und A.Ş. sind Formen des türkischen Rechts; sie sind nicht das rechtliche Gegenstück zu einer GmbH, SARL oder vergleichbaren ausländischen Form, und eine A.Ş. ist nicht in jedem Fall eine börsennotierte Gesellschaft.
⚠️ Wichtiger Hinweis
Die Gründungsverfahren können je nach Geschäftsbereich, Gesellschafterstruktur, Vorhandensein ausländischer Gesellschafter, Sacheinlagen und dem Handelsregisteramt, bei dem der Gesellschaftssitz registriert ist, variieren. Aus diesem Grund ist es ratsam, vor der Gründung einen türkischen unabhängigen Buchhalter und Finanzberater (SMMM) zu konsultieren und gegebenenfalls einen auf Gesellschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
- ✓Welche Rechtsform sollten Sie wählen?
- ✓Mindestkapitalbeträge 2026
- ✓Wie wird das Kapital eingezahlt?
- ✓Wie wird die Unternehmensgründung durchgeführt?
- ✓Für die Unternehmensgründung erforderliche Unterlagen
- ✓Unternehmensgründungskosten 2026
- ✓Pflichten nach der Gründung
- ✓Gründung von Unternehmen mit ausländischen Gesellschaftern
- ✓Steuerpflichten und aktuelle Steuersätze
- ✓Häufige Fehler
- ✓Häufig gestellte Fragen
📑 Inhaltsverzeichnis
- 1.Welche Rechtsform sollten Sie wählen?
- 2.Mindestkapitalbeträge 2026
- 3.Wie wird das Kapital eingezahlt?
- 4.Wie wird die Unternehmensgründung durchgeführt?
- 5.Für die Unternehmensgründung erforderliche Unterlagen
- 6.Unternehmensgründungskosten 2026
- 7.Pflichten nach der Gründung
- 8.Gründung von Unternehmen mit ausländischen Gesellschaftern
- 9.Steuerpflichten und aktuelle Steuersätze
- 10.Häufige Fehler
- 11.Häufig gestellte Fragen
1️⃣Welche Unternehmensform sollten Sie wählen?
Die drei bei kleinen und mittleren Unternehmen in der Türkei am häufigsten anzutreffenden Rechtsformen sind:
- •Einzelunternehmen
- •türkische Limitedgesellschaft (Ltd. Şti.)
- •türkische Aktiengesellschaft (A.Ş.)
Die Wahl der passenden Rechtsform sollte nicht nur von den Gründungskosten abhängen. Ebenso zu berücksichtigen sind das Geschäftsrisiko, die Zahl der Gesellschafter, die erwarteten Erträge, die Finanzierungspläne, mögliche Anteilsübertragungen, die Besteuerung und eine spätere Beendigung der Gesellschaft.
Einzelunternehmen
Ein Einzelunternehmen besitzt keine eigenständige Rechtspersönlichkeit. Das Unternehmen und der Unternehmer werden rechtlich nicht als vollständig unabhängig voneinander betrachtet. Aus diesem Grund kann der Inhaber persönlich mit seinem Privatvermögen für die Schulden des Unternehmens haften.
Bei einem Einzelunternehmen:
- •Es gibt keine Mindestkapitalanforderung.
- •Die Gründungsverfahren sind einfacher als bei Kapitalgesellschaften.
- •Je nach Art der Tätigkeit kann eine Eintragung im Handelsregister erforderlich sein.
- •Das Einkommen wird nach dem progressiven Einkommensteuertarif besteuert.
Die Beendigung eines Einzelunternehmens ist vergleichsweise einfacher als die Liquidation einer Ltd. Şti. oder einer A.Ş.
Sie kann sich für kleine E-Commerce-, Beratungs-, Produktions- und Softwaretätigkeiten sowie ähnliche Einpersonentätigkeiten eignen. Je nach Art der ausgeübten Tätigkeit kann die Aktivität jedoch eher als Einkommen aus selbständiger Arbeit denn als gewerbliches Einkommen behandelt werden. Entscheidend ist, die Einkünfte steuerlich zutreffend einzuordnen.
Türkische Limitedgesellschaft (Ltd. Şti.)
Eine Ltd. Şti. kann von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden. Die Anzahl der Gesellschafter darf 50 nicht überschreiten.
Die Gesellschaft haftet für ihre eigenen Schulden mit ihrem eigenen Vermögen. Grundsätzlich sind die Gesellschafter hinsichtlich der privatrechtlichen Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur zur Zahlung des von ihnen übernommenen Kapitalanteils verpflichtet.
Für öffentlich-rechtliche Schulden gilt jedoch eine andere Haftungsregelung. Für Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und sonstige öffentliche Forderungen, die von der Gesellschaft nicht beigetrieben werden können, können Gesellschafter einer türkischen Ltd. Şti. nach Artikel 35 des Gesetzes Nr. 6183 im Verhältnis ihrer Kapitalanteile haften. Eine gesonderte Haftung kann sich für Geschäftsführer und andere gesetzliche Vertreter aus dem Mükerrer-Artikel 35 des Gesetzes Nr. 6183 (gesonderte Vorschrift zur Haftung gesetzlicher Vertreter) und aus Artikel 10 des Steuerverfahrensgesetzes ergeben.
Eine Ltd. Şti. bietet grundsätzlich eine ausgewogene Struktur für:
- •KMU,
- •Dienstleistungsunternehmen,
- •E-Commerce-Unternehmen,
- •Produktions- und Werkstattbetriebe,
- •Familienunternehmen,
- •Unternehmen mit wenigen Gesellschaftern
Die Eignung ist dennoch anhand der Tätigkeit, der Gesellschafterstruktur und der Wachstumspläne zu prüfen.
Türkische Aktiengesellschaft (A.Ş.)
Eine Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, deren Kapital in Aktien aufgeteilt ist und die nur mit ihrem eigenen Vermögen für ihre Schulden haftet. Sie kann mit einem einzelnen Aktionär gegründet werden.
Eine A.Ş. wird insbesondere für Unternehmen mit Zielen wie den folgenden bevorzugt:
- •Gewinnung von Investoren,
- •Erleichterung von Anteilsübertragungen,
- •Durchführung großangelegter Geschäftstätigkeiten,
- •Planung eines Börsengangs,
- •Aufbau einer klaren Corporate-Governance-Struktur,
- •Verkauf des Unternehmens in der Zukunft
Die passende Rechtsform sollte gleichwohl erst gewählt werden, nachdem Finanzierung, Governance und Ausstiegspläne gemeinsam bewertet wurden.
Aktiengesellschaften müssen einen Vorstand haben. Der Vorstand kann aus einer einzelnen Person bestehen.
Anteilsübertragung und Besteuerung
In einer türkischen Limitedgesellschaft (Ltd. Şti.) erfolgen die Übertragung eines Stammkapitalanteils und die Geschäfte, die die Übertragungspflicht begründen, schriftlich; die Unterschriften der Parteien werden notariell beglaubigt. Sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht, ist die Zustimmung der Gesellschafterversammlung erforderlich. Die Geschäftsführer beantragen die Eintragung der Anteilsübertragungen im Handelsregister.
In einer Aktiengesellschaft nach türkischem Recht (A.Ş.) hängt die Anteilsübertragung davon ab, ob die Aktie Namens- oder Inhaberaktie ist und welche Beschränkungen die Satzung vorsieht. Sofern Gesetz oder Satzung nichts anderes bestimmen, sind Namensaktien grundsätzlich frei übertragbar; die Zustimmung der Gesellschaft kann bei nicht voll eingezahlten Namensaktien und bei vinkulierten Namensaktien nach der Satzung verlangt werden.
Die steuerliche Folge eines Anteilsverkaufs hängt davon ab, ob der Gesellschafter oder Aktionär eine natürliche Person oder eine Körperschaft ist, ob eine Aktie oder ein Zwischenschein vorliegt, von der Haltedauer und von weiteren gesetzlichen Voraussetzungen. Jede Übertragung ist nach ihren eigenen Umständen zu beurteilen; eine automatische Befreiung gibt es nicht.
Bei körperschaftlichen Gesellschaftern beträgt der Befreiungssatz für Gewinne aus Beteiligungsanteilen, die mindestens zwei volle Jahre im Vermögen gehalten wurden, gemäß Präsidialerlass Nr. 9160 ab 27. November 2024 50 %. Die Befreiung hängt ferner von der Haltedauer, der Aktivierung, dem Wertpapierhandel oder dem Holdingstatus und ähnlichen Voraussetzungen ab. Der Leitfaden 2026 der Finanzverwaltung (GİB) zur Befreiung von Veräußerungsgewinnen aus Immobilien und Beteiligungsanteilen erläutert diese Bedingungen gesondert.
Kurzvergleich
| Gegenstand | Einzelunternehmen | Ltd. Şti. nach türkischem Recht | A.Ş. nach türkischem Recht |
|---|---|---|---|
| Rechtspersönlichkeit | Keine | Ja | Ja |
| Mindestanzahl der Gesellschafter | 1 Geschäftsinhaber | 1 | 1 |
| Maximale Anzahl von Gesellschaftern | Nicht zutreffend | 50 | Keine Begrenzung |
| Mindestkapital | Keines | 50.000 TL | 250.000 TL |
| Besteuerung | Progressive Einkommensteuer | Körperschaftsteuer | Körperschaftsteuer |
| Haftung für Schulden | Eigentümer persönlich haftbar | Gesellschaftsvermögen; bei öffentlichen Schulden können besondere gesetzliche Regeln für Gesellschafter gelten | Grundsätzlich haftet die Gesellschaft mit ihrem eigenen Vermögen; Aktionäre haften nicht allein deshalb persönlich, weil sie Aktien halten. Eine Haftung aus der Stellung als gesetzlicher Vertreter wird gesondert geprüft. |
| Fähigkeit, Investoren zu gewinnen | Schwach | Möglich, aber verfahrenstechnisch aufwendiger | Besser geeignet |
| Anteilsübertragung | Nicht anwendbar | Unterliegt formelleren Anforderungen | Relativ flexibler |
| Auflösungsverfahren | Relativ einfach | Liquidation erforderlich | Liquidation erforderlich |
Einkommensteuerbefreiung für junge Unternehmer
Die Gewinnbefreiung für junge Unternehmer ist keine Gesellschaftsform und gilt nicht automatisch für eine Ltd. Şti. oder eine A.Ş. Natürliche Personen, die am Beginn ihrer Steuerpflicht das 29. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die erstmals eine Einkommensteuerpflicht auf ihren Namen begründet wird und die die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, können diese Gewinnbefreiung in Anspruch nehmen.
Im Jahr 2026 beträgt der Freibetrag 400.000 TL. Die Befreiung gilt für drei Besteuerungszeiträume ab dem Kalenderjahr, in dem die Tätigkeit aufgenommen wird. Die Befreiung umfasst anspruchsberechtigte Einkünfte aus gewerblicher, landwirtschaftlicher oder selbständiger Tätigkeit – nicht den Umsatz des Unternehmens bis zu 400.000 TL.
Die einjährige Bağ-Kur-Prämienförderung, die zuvor jungen Unternehmern gewährt wurde, wurde durch das Gesetz Nr. 7566 abgeschafft. Seit dem 1. Januar 2026 gilt diese Prämienförderung nicht mehr für neu startende junge Unternehmer. Die Einkommensteuerbefreiung bleibt jedoch weiterhin in Kraft.
2️⃣Mindestkapitalbeträge 2026
Gemäß dem Präsidialdekret Nr. 7887, veröffentlicht im Amtsblatt am 25. November 2023, wurden die Mindestkapitalbeträge für Ltd. Şti. und Aktiengesellschaften erhöht, und die neuen Beträge traten am 1. Januar 2024 in Kraft.
Die zum 30. August 2026 geltenden Beträge sind folgende:
| Gesellschaftsform | Mindestkapital |
|---|---|
| türkische Limitedgesellschaft (Ltd. Şti.) | 50.000 TL |
| Aktiengesellschaft | 250.000 TL |
| Nicht-öffentliche Aktiengesellschaft, die das System des genehmigten Kapitals angenommen hat | 500.000 TL Anfangskapital |
Diese Beträge gelten für ab dem 1. Januar 2024 neu zu gründende Gesellschaften. Gesellschaften, deren Kapital unter den Mindestbeträgen der Art. 332 und 580 TTK liegt, müssen ihr Kapital bis zum 31. Dezember 2026 auf die gesetzlichen Mindestbeträge erhöhen; andernfalls treten die gesetzlichen Folgen ein. In der Praxis betrifft diese Frist vor allem Gesellschaften, die vor dem 1. Januar 2024 eingetragen wurden.
📅 31. Dezember 2026 für Gesellschaften, deren Kapital unter dem neuen Mindestbetrag bleibt
Nach dem durch Gesetz Nr. 7511 in das TTK eingefügten Übergangsartikel 15 müssen A.Ş. und Ltd. Şti., deren Kapital unter den Mindestbeträgen der Art. 332 und 580 TTK liegt, ihr Kapital bis zum 31. Dezember 2026 auf diese Beträge erhöhen; andernfalls gelten sie als aufgelöst. Das gesetzliche Kriterium ist nicht das Eintragungsdatum, sondern das Unterschreiten dieser Mindestbeträge. In der Praxis betrifft die Vorschrift vor allem vor dem 1. Januar 2024 eingetragene Gesellschaften, die noch unter den neuen Mindestbeträgen liegen. Nach dem 1. Januar 2024 gegründete Gesellschaften wurden bereits mit den neuen Mindestbeträgen eingetragen; eine gesonderte allgemeine Regel für alle bestehenden Gesellschaften gibt es nicht.
Gesellschaften, deren Kapital unter dem gesetzlichen Mindestbetrag liegt, müssen es auf folgende Beträge erhöhen:
- • 50.000 TL für Ltd. Şti.,
- • 250.000 TL für Aktiengesellschaften
Wird die Erhöhung nicht bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen, gilt die Gesellschaft nach der Übergangsvorschrift des Artikels 15 als aufgelöst. Das Handelsministerium kann diese Frist jeweils um ein Jahr, höchstens zweimal, verlängern. Bei der Gesellschafter- bzw. Hauptversammlung über die Kapitalerhöhung ist kein Quorum erforderlich; der Beschluss wird mit der Mehrheit der anwesenden Stimmen gefasst.
Bei nicht börsennotierten Aktiengesellschaften mit genehmigtem Kapital richtet sich das Ergebnis nach dem ausgegebenen Kapital. Gesellschaften mit ausgegebenem Kapital von mindestens 250.000 TL, die Anfangs- und ausgegebenes Kapital bis 31. Dezember 2026 nicht auf 500.000 TL erhöhen, gelten als aus dem System des genehmigten Kapitals ausgeschieden; das allein ist keine Auflösung. Gesellschaften mit ausgegebenem Kapital unter 250.000 TL unterliegen der Mindestkapital-/Auflösungsregel des ersten Satzes.
Das Aufschieben einer Kapitalerhöhung in die letzten Monate kann wegen der Gesellschafter- bzw. Hauptversammlung, der Prüfung interner Mittel, der Eintragungsanträge und fehlender Unterlagen ein Risiko bilden. Deshalb sollten die Verfahren möglichst früh geplant werden.
3️⃣Wie das Kapital eingezahlt wird
Das Mindestkapital ist keine Gründungsgebühr, die an den Staat oder die Industrie- und Handelskammer gezahlt wird. Das Kapital ist eine Ressource, die dem Unternehmen gehört und in seinem Geschäftsbetrieb verwendet werden soll.
Nach der Einzahlung des Kapitals in das Unternehmen wird es Teil des Unternehmensvermögens. Gesellschafter können das Kapital nicht frei als persönliches Geld abheben; es kann für den Geschäftsbetrieb, Investitionen, Lagerbestände und Betriebskosten des Unternehmens verwendet werden.
Kapitaleinzahlung bei einer Ltd. Şti.
Bei der Gründung einer Ltd. Şti. besteht keine Verpflichtung, einen bestimmten Teil des Barkapitals vor der Registrierung bei einer Bank zu sperren.
Das im Gesellschaftsvertrag zugesagte Kapital kann innerhalb von 24 Monaten nach der Eintragung der Gesellschaft eingezahlt werden. Im Gesellschaftsvertrag kann eine kürzere Zahlungsfrist festgelegt werden.
Aus diesem Grund sollte das für eine Ltd. Şti. festgelegte Mindestkapital von 50.000 TL nicht als Gründungskosten behandelt werden, die zum Zeitpunkt der Gründung an das Handelsregister oder den Staat gezahlt werden.
Kapitaleinzahlung bei einer Aktiengesellschaft
Bei einer Aktiengesellschaft müssen mindestens 25 % des in bar übernommenen Kapitals vor der Eintragung auf ein für die Gesellschaft eröffnetes Bankkonto eingezahlt werden.
Das verbleibende Kapital kann innerhalb von 24 Monaten nach der Eintragung der Gesellschaft eingezahlt werden. Da das Mindestkapital für eine Aktiengesellschaft 250.000 TL beträgt, müssen bei vollständiger Übernahme des Mindestkapitals in bar mindestens 62.500 TL vor der Eintragung eingezahlt werden.
Sacheinlage
Es ist möglich, Immobilien, Maschinen, Fahrzeuge, geistige Eigentumsrechte oder andere übertragbare Vermögenswerte als Sacheinlage in das Unternehmen einzubringen.
Eine Sacheinlage muss in Geld bewertbar und übertragbar sein; sie darf nicht mit einem beschränkten dinglichen Recht, einer Pfändung oder einer einstweiligen Maßnahme belastet sein. Das sind Annahmevoraussetzungen als Sacheinlage, nicht bloß Prüfungspunkte. Außerdem sind folgende weitere Schritte erforderlich:
- •Bestellung eines Sachverständigen durch das Gericht,
- •Erstellung eines Bewertungsgutachtens,
- •Eintragung eines Vermerks im Grundbuch oder entsprechenden Register,
- •Nachweis der Geld-Bewertbarkeit, der Übertragbarkeit und des Fehlens eines beschränkten dinglichen Rechts, einer Pfändung oder einstweiligen Maßnahme als Annahmevoraussetzungen
Gründungen mit Sacheinlagen können mehr Zeit in Anspruch nehmen und höhere Kosten verursachen als Gründungen ausschließlich mit Bareinlagen.
4️⃣Wie wird die Unternehmensgründung durchgeführt?
Die Gründungsverfahren für Ltd. Şti. und Aktiengesellschaft werden über MERSIS eingeleitet und bei der zuständigen Handelsregisterdirektion abgeschlossen.
Schritt 1 — Festlegung der Gesellschaftsform und Gesellschafterstruktur
Zunächst müssen folgende Punkte festgelegt werden:
- •Ob das Unternehmen eine Ltd. Şti. oder eine Aktiengesellschaft sein wird,
- •Die Gesellschafter bzw. Aktionäre,
- •Kapitalanteile,
- •Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder,
- •Art der Vertretung und Vertretungsbefugnis
Angelegenheiten wie Befugnisse unter den Gesellschaftern, Gewinnverteilung, Anteilsübertragung und Austritt aus der Gesellschaft sollten nicht allein dem Standard-MERSIS-Text überlassen werden.
Schritt 2 – Festlegung des Firmennamens, der Adresse und des Geschäftszweigs
Der Firmenname, die Geschäftsadresse und der Geschäftszweig des Unternehmens werden festgelegt.
Es ist wichtig, den richtigen NACE-Code auszuwählen, der als Haupttätigkeitscode verwendet werden soll. Ein falscher oder unvollständiger Tätigkeitscode kann sich auswirken auf:
- •steuerliche Behandlung,
- •Sozialversicherungsanreize,
- •Eintragungen bei der zuständigen Kammer,
- •Gewerbegenehmigungen,
- •KOSGEB und andere Förderprogramme
Der zutreffende NACE-Code sollte daher vor der Gründung überprüft werden.
Eine virtuelle Büroadresse kann für bestimmte Beratungs-, Software- und E-Commerce-Aktivitäten verwendet werden. Bei Produktions-, Lager-, Lebensmittel-, Gesundheits-, Schönheits-, Bildungs- und genehmigungspflichtigen Aktivitäten kann eine virtuelle Büroadresse allein jedoch nicht ausreichend sein.
Schritt 3 – Vorbereitung des MERSIS-Antrags
Der Gesellschaftsvertrag (für eine Ltd. Şti.) oder die Satzung der Aktiengesellschaft wird über MERSİS erstellt.
Seit dem 14. April 2025 wurde die klassische MERSIS-Benutzername-Passwort-Methode für Nutzer mit e-Devlet-Zugang eingestellt. Der Zugriff auf das System erfolgt über das e-Devlet-Portal, elektronische Signatur oder mobile Signatur. Je nach Art der Transaktion kann eine elektronische Signatur erforderlich sein.
Während des MERSİS-Gründungsverfahrens kann eine vorläufige Steuernummer erzeugt werden; die Gründungsangaben können elektronisch an die zuständigen Behörden übermittelt werden.
Schritt 4 – Erstellung des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung
Für eine Ltd. Şti. wird der Gesellschaftsvertrag erstellt; für eine Aktiengesellschaft die Satzung.
Diese Dokumente sollten mindestens folgende Punkte klar regeln:
- •Name und Sitz der Gesellschaft,
- •Geschäftsbereich,
- •Kapital und Anteilsverhältnisse,
- •Geschäftsführung und Vertretung,
- •Amtszeit der Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder,
- •Anteilsübertragung,
- •Beschlüsse der Gesellschafter- bzw. Hauptversammlung,
- •Gewinnverteilung,
- •Zusätzliche Verpflichtungen der Gesellschafter,
- •Wettbewerbsverbote,
- •Bedingungen für Austritt und Ausschluss aus der Gesellschaft.
Standardvertragliche Bestimmungen sind möglicherweise nicht für jede Gesellschaftsform ausreichend.
Schritt 5 — Kapitalblockierung für Aktiengesellschaften
Bei der Gründung einer A.Ş. müssen mindestens 25 % des in bar übernommenen Kapitals vor der Eintragung auf ein für die Gesellschaft eröffnetes Bankkonto eingezahlt und durch eine Bankbescheinigung nachgewiesen werden.
Für eine Ltd. Şti. ist vor der Gründung keine solche Kapitalblockierung erforderlich.
Schritt 6 — Zahlung des Anteils für die Wettbewerbsbehörde
Bei der Gründung einer Ltd. Şti. oder A.Ş. ist ein Anteil für die Wettbewerbsbehörde in Höhe von vier Zehntausendsteln (0,04 %) des Gesellschaftskapitals zu entrichten.
Beispielsweise:
Für eine Ltd. Şti. mit 50.000 TL Kapital: 20 TL,
Für eine Aktiengesellschaft mit 250.000 TL Kapital: 100 TL
Die Bemessungsgrundlage ist das Gesellschaftskapital, nicht der bereits eingezahlte Betrag.
Je nach Praxis der zuständigen Handelsregisterdirektion kann die Zahlung im Rahmen der Gründungsgebühren erfolgen.
Schritt 7 — Antragstellung bei der Handelsregisterdirektion
Nach Abschluss der MERSİS-Verfahren wird ein Termin bei der Handelsregisterdirektion vereinbart, die für den Sitz der Gesellschaft zuständig ist.
Gründer oder bevollmächtigte Vertreter beantragen mit den erforderlichen Unterlagen. Unterschriftszirkulare von Geschäftsführern und Personen, die das Unternehmen vertreten werden, können vor autorisiertem Personal bei der Handelsregisterdirektion erstellt werden.
Zusätzliche Dokumente werden angefordert, wenn ein ausländischer Gesellschafter, eine ausländische juristische Person, eine Vollmacht oder Sachkapital vorliegt.
Schritt 8 — Registrierung und Bekanntmachung
Nach Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit wird das Unternehmen im Handelsregister eingetragen.
Das Unternehmen erlangt die Rechtspersönlichkeit in dem Moment, in dem es im Handelsregister eingetragen wird, nicht am Datum der Bekanntmachung im Handelsregisterblatt. Eingetragene Informationen werden im türkischen Handelsregisterblatt bekannt gemacht, um Dritte zu benachrichtigen.
Schritt 9 — Finanzamtsverfahren und Prüfung
Die Gründungsangaben werden der Steuerverwaltung übermittelt und die steuerliche Registrierung der Gesellschaft wird vorgenommen.
Nach der Gründung kann das Finanzamt je nach Tätigkeit und Geschäftsadresse eine Prüfung vor Ort oder in elektronischer Form durchführen. Es handelt sich um eine Kontrolle von Adresse und Tätigkeit, nicht um eine Betriebsprüfung im deutschen Sinne. Dabei können folgende Punkte überprüft werden:
- •Ob die Geschäftsräume vorhanden sind,
- •Geschäftszweig,
- •Miet- oder Eigentumsstatus,
- •Bevollmächtigte Person,
- •Ob das Unternehmen tatsächlich den Betrieb aufgenommen hat,
Der Prüfungsumfang kann je nach Tätigkeit und Adresse unterschiedlich sein.
Schritt 10 – Bank-, Sozialversicherungs-, E-Dokument- und Genehmigungsverfahren
Nach der Registrierung, je nach Bedarf:
- •Ein Firmenbankkonto wird eröffnet,
- •Falls Mitarbeiter vorhanden sind, wird die Anmeldung der Betriebsstätte bei der SGK abgeschlossen,
- •Ein elektronisches Unternehmenssiegel (mali mühür) oder eine elektronische Signatur wird eingeholt,
- •Entsteht eine Pflicht, werden Anträge auf e-Fatura und e-Arşiv gestellt,
- •Eine kommunale Betriebseröffnungs- und Betriebsgenehmigung wird eingeholt,
- •Branchenspezifische Genehmigungen und Registrierungen werden abgeschlossen.
Die Eintragung im Handelsregister berechtigt nicht dazu, jede Tätigkeit ohne die erforderlichen Erlaubnisse oder Sondergenehmigungen auszuüben.
5️⃣Für die Unternehmensgründung erforderliche Dokumente
Die erforderlichen Dokumente variieren je nach Unternehmensform, ob die Gesellschafter natürliche oder juristische Personen sind, ob ausländische Gesellschafter beteiligt sind und ob Sacheinlagen geleistet werden.
Typische Dokumente für eine Ltd. Şti.
- •Über MERSIS erstellter Gesellschaftsvertrag
- •Identitätsnachweise der Gründungsgesellschafter
- •Annahmeerklärungen der Geschäftsführer
- •Unterschriftenverzeichnis
- •Angaben zur Firmenadresse
- •Nachweis der Einzahlung an die Wettbewerbsbehörde oder Einzahlungsbeleg
- •Vollmacht bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten
- •Bewertungs- und Registrierungsunterlagen bei Einbringung von Sacheinlagen
- •Beschluss des zuständigen Organs, wenn eine juristische Person Gesellschafter ist
Zusätzliche Dokumente für eine Aktiengesellschaft
- •Satzung
- •Unterlagen zu den Vorstandsmitgliedern
- •Erklärung zur Amtsannahme durch Vorstandsmitglieder, die nicht Aktionäre sind
- •Bankschreiben zum Nachweis der Einzahlung von mindestens 25 % des in bar übernommenen Kapitals
- •Sachverständigengutachten bei Sacheinlagen
- •Beschluss über den natürlichen Vertreter, falls eine juristische Person Vorstandsmitglied ist
- •Genehmigungsdokument für genehmigungspflichtige Tätigkeiten
Die Dokumentenliste kann in der Praxis je nach Handelsregisterdirektion variieren. Vor der Antragstellung sollte die aktuelle Liste der "für die Registrierung erforderlichen Dokumente" der Direktion geprüft werden.
Gesetzliche Pflicht zur Beauftragung eines Rechtsanwalts
Nach Artikel 35 des Anwaltsgesetzes Nr. 1136 muss eine A.Ş., deren ausgegebenes Kapital mindestens das Fünffache des gesetzlichen Mindestkapitals einer A.Ş. beträgt, einen Rechtsanwalt beauftragen.
Da das Mindestkapital einer A.Ş. 250.000 TL beträgt, liegt die Schwelle dieser gesetzlichen Pflicht ab 2026 bei 1.250.000 TL und darüber.
Diese gesetzliche Pflicht gilt nicht für eine Ltd. Şti. Ein Verstoß kann ein Verwaltungsbußgeld nach sich ziehen. Das monatliche Mindesthonorar richtet sich nach dem Tarif der Union der türkischen Anwaltskammern.
6️⃣Kosten der Unternehmensgründung 2026
Es gibt keine einheitlichen Gründungskosten, die für jedes Unternehmen in der gesamten Türkei gültig sind.
Die Gesamtkosten variieren je nach:
- •Ob es sich um eine Ltd. Şti. oder eine Aktiengesellschaft handelt,
- •Der Provinz, in der sich der Sitz der Gesellschaft befindet,
- •Dem Tarif der Handelskammer,
- •Der Länge des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung,
- •Dem Umfang des Bekanntmachungstextes,
- •Der Anzahl der Gesellschafter und Geschäftsführer,
- •Der Verwendung einer Vollmacht,
- •Dem Vorhandensein ausländischer Gesellschafter,
- •Übersetzungs- und Apostilleverfahren,
- •Sacheinlage,
- •Umfang der Buchhaltungs- und Rechtsberatungsleistungen,
- •Nutzung eines virtuellen oder physischen Büros.
Grundlegende Kostenposten
| Kostenposition | Beschreibung |
|---|---|
| Dienstleistungen zur Handelsregistereintragung | Variiert je nach Tarif der zuständigen Industrie- und Handelskammer und Registerdirektion |
| Veröffentlichungsgebühr im Handelsregisterblatt | Berechnet nach Art und Länge der Bekanntmachung |
| Kammerregistrierungs- und Servicegebühren | Variiert je nach Kammer, in der sich der Sitz der Gesellschaft befindet |
| Anteil der Wettbewerbsbehörde | 0,04 % des Gesellschaftskapitals |
| Notarkosten | Können für Vollmacht, Übersetzung, ausländische Dokumente und besondere Verfahren anfallen |
| Übersetzung und Apostille | Können anfallen, wenn es einen ausländischen Gesellschafter oder eine ausländische juristische Person gibt |
| Buchhaltungsdienstleistung | Variiert je nach Leistungsumfang und Berufstarif |
| Rechtsberatung | Wenn der Gesellschaftsvertrag oder die Satzung individuell angepasst wird oder Rechtsberatung in Anspruch genommen wird |
| Elektronisches Unternehmenssiegel (mali mühür) und E-Signatur | Variiert je nach gewähltem Zertifikat, Laufzeit und Anbieter |
| Büro- und Adresskosten | Variiert je nach Präferenz für physisches Büro oder virtuelles Büro |
| Kommunale und branchenspezifische Genehmigungen | Wird separat gemäß der Branche berechnet |
Das Mindestkapital ist keine Gebühr, die zu den Gründungskosten hinzugefügt und an den Staat gezahlt wird. Da es ein Vermögenswert des Unternehmens ist, sollten die Gründungskosten und der Kapitalbetrag separat bewertet werden.
Zahlen im Internet, die besagen, dass "die Kosten für die Gründung einer Ltd. Şti. definitiv dieser Betrag sind", sind oft irreführend, da sie nicht spezifizieren:
- •Die Stadt,
- •Anzahl der Gesellschafter,
- •Bedarf an Notariatsdiensten,
- •Buchhaltungsgebühr,
- •Kosten für ausländische Dokumente,
- •Adresse und Lizenzkosten.
Ein schriftlicher Kostenvoranschlag sollte daher anhand der Merkmale der zu gründenden Gesellschaft erstellt werden.
Dabei sollten die einmaligen Gründungskosten, die laufenden Verpflichtungen und das Gesellschaftskapital getrennt ausgewiesen werden.
7️⃣Verpflichtungen nach der Gründung
Die Registrierung des Unternehmens im Handelsregister ist nicht das Ende des Prozesses, sondern der Beginn fortlaufender finanzieller und rechtlicher Verpflichtungen.
Buchhaltungs- und Handelsbücher
Ltd. Şti. und Aktiengesellschaften führen Bücher auf der Basis der Bilanz.
Die wichtigsten Handelsbücher sind:
- •Journal (yevmiye defteri),
- •Hauptbuch (defter-i kebir),
- •Inventarbuch.
Je nach Rechtsform kann die Gesellschaft außerdem verpflichtet sein, folgende Bücher zu führen:
- •Anteils- bzw. Aktienbuch
- •Protokollbuch der Gesellschafter- bzw. Hauptversammlung
- •Beschlussbuch des Vorstands
- •Beschlussbuch der Geschäftsführung
Für Bücher und Belege gilt im Steuerverfahrensgesetz grundsätzlich eine fünfjährige Aufbewahrung, im türkischen Handelsgesetzbuch eine zehnjährige; die beiden Fristen ersetzen einander nicht.
Elektronisches Handelsbuchsystem (ETDS)
Nach der Mitteilung des Handelsministeriums vom 18. Dezember 2025 müssen alle ab dem 1. Januar 2026 ins Handelsregister einzutragenden Gesellschaften das Anteils- bzw. Aktienbuch sowie das Protokollbuch der Gesellschafter- bzw. Hauptversammlung im ETDS führen. Diese Bücher werden mit der Gründungseintragung im System eröffnet. Die elektronische Führung des Beschlussbuchs des Vorstands bleibt der Gesellschaft überlassen; die ETDS-Pflicht erfasst dieses Buch nicht.
Nicht jede vor dem 1. Januar 2026 eingetragene Gesellschaft fällt automatisch unter das ETDS. Das Kommuniqué sieht eine gesonderte Übergangsfrist für Gesellschaften vor, deren Gründung oder Änderung des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung der Genehmigung des Handelsministeriums unterliegt. Das ETDS ist nicht mit der e-Defter-Anwendung des Steuerverfahrensgesetzes für Journal, Hauptbuch und Inventar zu verwechseln.
Steuererklärungen
Je nach Tätigkeit und Steuerpflichtstatus umfassen die Hauptsteuerpflichten der Unternehmen:
- •Umsatzsteuererklärung (USt),
- •Erklärung über Steuerabzug und Sozialversicherungsbeiträge (Muhtasar ve Prim Hizmet Beyannamesi),
- •Vorauszahlungssteuererklärung (geçici vergi),
- •Jährliche Körperschaftsteuererklärung,
- •Stempelsteuererklärung,
- •Branchenspezifische Steuererklärungen nach türkischem Recht, etwa die Sonderverbrauchsteuer (ÖTV) oder die Beherbergungssteuer.
Die Umsatzsteuererklärung wird in der Regel monatlich eingereicht. Die Erklärung über Steuerabzug und Sozialversicherungsbeiträge (Muhtasar ve Prim Hizmet Beyannamesi) kann je nach Status des Steuerpflichtigen und den Voraussetzungen für den vierteljährlichen Zeitraum monatlich oder vierteljährlich eingereicht werden.
Da die Fristen für die Erklärung und Zahlung gelegentlich von der Steuerverwaltung (GİB) verlängert werden können, sollte der aktuelle Steuerkalender beachtet werden.
E-Rechnung und E-Archiv
Die Verpflichtungen zur E-Rechnung und zum E-Archiv werden nicht ausschließlich durch die Gründung eines Unternehmens bestimmt. Sie werden anhand des Umsatzes, der Branche und spezieller Sektorregelungen festgelegt.
In einigen Sektoren können E-Dokumentenpflichten unabhängig von Umsatzschwellen oder mit niedrigeren Umsatzgrenzen entstehen. Aus diesem Grund sollte überprüft werden, ob das Unternehmen zu Beginn der Geschäftstätigkeit in den Geltungsbereich der E-Rechnung fällt.
SGK-Pflichten
Wenn Mitarbeiter eingestellt werden, sind folgende Pflichten regelmäßig zu erfüllen:
- •Anmeldung der Betriebsstätte bei der SGK,
- •Benachrichtigungen über den Beginn und die Beendigung der Beschäftigung,
- •Erklärung über Steuerabzug und Sozialversicherungsbeiträge (Muhtasar ve Prim Hizmet Beyannamesi),
- •Pflichten im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz,
- •Lohnbuchhaltungsunterlagen
Die gesetzlichen Fristen der SGK-Meldungen sollten zusätzlich gesondert geprüft werden.
Gesellschafter einer Ltd. Şti. fallen grundsätzlich unter 4/B (Bağ-Kur). In einer A.Ş. kommt 4/B für Aktionäre in Betracht, die dem Vorstand angehören; allein Aktionär zu sein oder Aktionär einer A.Ş. ohne Vorstandsmandat zu sein begründet für sich kein 4/B. Die 4/A-Meldung aus dem eigenen Unternehmen ist begrenzt und ihre Voraussetzungen werden gesondert geprüft. Bei ausländischen Gesellschaftern werden Arbeitserlaubnis und Sozialversicherung getrennt beurteilt.
Benachrichtigung über den wirtschaftlich Berechtigten
Körperschaftsteuerpflichtige sind verpflichtet, Informationen über den wirtschaftlich Berechtigten zu erklären und aktuell zu halten.
Bei der Bestimmung des wirtschaftlich Berechtigten werden natürliche Personen, die mehr als 25 % der Anteile der juristischen Person halten, zuerst berücksichtigt. Personen, die die Gesellschaft unabhängig vom Anteilsverhältnis letztlich kontrollieren, können ebenfalls als wirtschaftlich Berechtigte angesehen werden.
UETS und elektronische Benachrichtigungen
UETS ist das nationale elektronische Zustellungssystem für Gerichte, Vollstreckung und andere zuständige Stellen. GİB e-Tebligat ist die eigene elektronische Zustellungsanwendung der Steuerverwaltung; es sind nicht dasselbe System und beide sind getrennt zu überwachen.
Die Kontaktdaten in UETS- und GİB-e-Tebligat-Konten müssen aktuell gehalten werden. Dass eine elektronische Zustellung nicht zur Kenntnis genommen wird, beseitigt ihre Rechtswirkungen nicht.
Kommunale und branchenspezifische Genehmigungen
Eine Steuerbescheinigung (vergi levhası) und die Handelsregistereintragung ersetzen nicht die Genehmigung zur Eröffnung und zum Betrieb einer Betriebsstätte.
Je nach Tätigkeit können zusätzlich folgende Anforderungen bestehen:
- •Gemeindelizenz,
- •Handwerkszeugnis,
- •Registrierung eines Lebensmittelbetriebs,
- •Gesundheits- oder Tourismusgenehmigung,
- •Umweltgenehmigung,
- •ETBİS-Registrierung,
- •İYS-Registrierung,
- •Eintragung bei der zuständigen Berufskammer,
- •KVKK und, wo erforderlich, VERBİS-Verfahren
Genehmigungen sind je nach Tätigkeit und der Praxis der Gemeinde oder der zuständigen Behörde gesondert zu prüfen.
Jährliche gesellschaftsrechtliche Verfahren
Unternehmen sind nicht nur verpflichtet, Steuererklärungen einzureichen.
Jedes Jahr können je nach Rechtsform folgende Pflichten anfallen:
- •Eine ordentliche Gesellschafter- bzw. Hauptversammlung muss abgehalten werden,
- •Die Finanzberichte müssen genehmigt werden,
- •Die Verwendung des Gewinns muss beschlossen werden,
- •Beschlüsse der Geschäftsführung oder des Vorstands müssen gefasst werden,
- •Kapitalzahlungen müssen überwacht werden,
- •Die vorgeschriebenen Verfahren für die Handelsbücher müssen abgeschlossen werden.
Die genauen Pflichten richten sich nach der Rechtsform und dem anwendbaren Recht. Eine unabhängige Prüfung ist nicht automatisch für jede A.Ş. vorgeschrieben.
8️⃣Gründung von Unternehmen mit ausländischen Gesellschaftern
In der Türkei können ausländische natürliche und juristische Personen nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Gesetzes Nr. 4875 eine Ltd. Şti. oder eine A.Ş. gründen und sich an bestehenden Gesellschaften beteiligen. Eine Pflicht zu einem türkischen Gesellschafter besteht nicht; das gesamte Kapital kann Ausländern gehören. Regulierte oder genehmigungspflichtige Branchen bleiben vorbehalten.
Ein Wohnsitz in der Türkei ist für eine ausländische natürliche Person nicht zwingend erforderlich, um Gesellschafter eines Unternehmens zu werden. Allerdings ist die Vorlage nur eines Reisepasses bei der Gründung in den meisten Fällen normalerweise nicht ausreichend.
Die folgenden Dokumente sind im Allgemeinen erforderlich:
- •Notariell beglaubigte türkische Übersetzung des Reisepasses,
- •Vorläufige Steuernummer,
- •Aufenthaltserlaubnis, falls Sie in der Türkei wohnen,
- •Vollmacht, falls Sie durch einen Bevollmächtigten handeln,
- •Apostille oder konsularische Legalisierung, abhängig von dem Land, in dem das Dokument ausgestellt wurde.
Für eine ausländische juristische Person als Gesellschafterin können die folgenden zusätzlichen Unterlagen ebenfalls verlangt werden:
- •Tätigkeitsbescheinigung
- •Beschluss des zuständigen Organs der Gesellschaft
- •Beschluss zur Bestellung eines Vertreters
- •Handelsregisterauszüge
- •Originale, die — soweit erforderlich — durch Apostille oder konsularische Legalisation beglaubigt sind
- •Notariell beglaubigte Übersetzungen der ausländischen Unterlagen ins Türkische
Die erforderliche Form der Beglaubigung richtet sich nach dem Ausstellungsstaat und der aktuellen Praxis des zuständigen Handelsregisters.
Die Gründung kann durch ordnungsgemäße Vollmacht erfolgen, ohne dass der ausländische Gesellschafter in die Türkei reist.
Für die folgenden Status gelten gesonderte Antragsverfahren:
- •Aufenthaltserlaubnis
- •Arbeitserlaubnis
- •Türkische Staatsangehörigkeit
Die Gründung einer Gesellschaft oder die Beteiligung als Gesellschafter begründet keinen dieser Status von selbst.
Arbeitserlaubnis oder Befreiung werden für den ausländischen Gesellschafter-Geschäftsführer einer Ltd. Şti. und für das ausländische Vorstandsmitglied einer A.Ş. getrennt beurteilt. Die Kontoeröffnung hängt vom Compliance-Verfahren der Bank ab; eine bestimmte Bankmarke oder eine Kontoeröffnungsgarantie kann nicht gegeben werden. Kriterien der Arbeitserlaubnis und das Gründungskapital dürfen nicht vermengt werden.
9️⃣Steuerpflichten und aktuelle Steuersätze (2026)
Körperschaftsteuer
Ab 2026 beträgt der allgemeine Körperschaftsteuersatz für Ltd. Şti. und A.Ş. 25 %. Dieser allgemeine Satz bedeutet nicht, dass der für gesetzlich genannte Sonderinstitute geltende Satz von 30 % auf alle Gesellschaften erstreckt wird.
Für Banken, Finanzunternehmen, elektronische Zahlungsinstitute, Versicherungsunternehmen, Kapitalmarktinstitutionen und bestimmte andere im Gesetz aufgeführte Einrichtungen gilt der Satz von 30%.
- •Qualifizierte Ausfuhrgewinne: 20 %
- •Qualifizierte Produktionsgewinne: 24 %
- •Bestimmte Gesellschaften, die unter den gesetzlichen Voraussetzungen erstmals an die Börse gehen: 23 %
- •Der ermäßigte Satz gilt nur für den betreffenden qualifizierten Gewinnteil.
Die gesetzlichen Voraussetzungen jeder Ermäßigung sind gesondert zu prüfen.
Die für 2025 und folgende Perioden geltenden Regelungen zur inländischen Mindestkörperschaftsteuer sind ebenfalls zu beachten. Eine Befreiung oder Ermäßigung bedeutet nicht, dass in jedem Fall keine Steuer anfällt. Bei an natürliche Personen ausgeschütteten Dividenden beträgt der allgemeine Quellensteuersatz ab 22. Dezember 2024 15 %; die Voraussteuer ist eine Vorauserhebung und keine gesonderte Endsteuer.
Umsatzsteuer (USt)
Die allgemeinen USt-Sätze sind:
- •Allgemeiner Satz: 20%
- •Lieferungen und Dienstleistungen in Liste II: 10%
- •Lieferungen und Dienstleistungen in Liste I: 1%
Der anzuwendende Satz bestimmt sich nach der Einordnung in den Listen, die dem Präsidialerlass beigefügt sind.
Der Mehrwertsteuersatz für ein Produkt oder eine Dienstleistung wird nicht allein durch den Sektorennamen bestimmt.
Aus diesem Grund sind Verallgemeinerungen wie "alle Lebensmittelprodukte sind 1%" oder "alle Textilprodukte sind 10%" falsch.
Einkommensteuer
Einkommen von Einzelunternehmen und Selbständigen wird nach dem progressiven Tarif der jährlichen Einkommensteuer besteuert.
Der Einkommensteuertarif 2026 für Nicht-Lohneinkünfte wie Einzelunternehmens- und freiberufliche Gewinne beträgt 15 % bis 190.000 TL, 20 % zwischen 190.000–400.000 TL, 27 % zwischen 400.000–1.000.000 TL, 35 % zwischen 1.000.000–5.300.000 TL und 40 % über 5.300.000 TL. Bei Lohneinkünften liegt die Obergrenze der 27-%-Stufe bei 1.500.000 TL; das unterscheidet sich von Nicht-Lohneinkünften.
Es reicht jedoch nicht aus, nur den Körperschaftsteuersatz zu betrachten. Wenn der Unternehmensgewinn an die Gesellschafter verteilt wird, müssen auch die Quellensteuer auf Dividenden und der Einkommensteuerstatus des Gesellschafters separat berechnet werden.
Vorauszahlungssteuer (geçici vergi)
Ltd. Şti. und Aktiengesellschaften zahlen in dreimonatigen Vorauszahlungszeiträumen eine Vorauszahlungssteuer (geçici vergi) auf den berechneten Unternehmensgewinn.
Gezahlte Voraussteuern werden auf die Jahreskörperschaftsteuer angerechnet. Die Voraussteuer ist keine gesonderte Endsteuer, die transaktionsbezogene Steuern wie USt oder Quellensteuer ersetzt.
Stempelsteuer
Die Stempelsteuer kann in Bezug auf Steuererklärungen, Verträge und bestimmte Dokumente anfallen.
Da die Beträge und Sätze der Stempelsteuer jedes Jahr aktualisiert werden, sollte der aktuelle Tarif zum Zeitpunkt der Transaktion verwendet werden.
🔟Häufige Fehler
✗Auf veralteten Kapitalzahlen basieren
Die Mindestkapitalinformation von 10.000 TL für Ltd. Şti. und 50.000 TL für Aktiengesellschaften ist nicht mehr gültig.
Ab 2026 betragen die Mindestbeträge 50.000 TL für Ltd. Şti. und 250.000 TL für Aktiengesellschaften.
✗Kapital als Gründungskosten behandeln
Kapital ist keine an den Staat gezahlte Ausgabe. Es ist ein Vermögenswert des Unternehmens und kann in den Unternehmensoperationen verwendet werden.
Es reicht jedoch nicht aus, dass das Kapital nur im Gesellschaftsvertrag oder in der Satzung erscheint; es muss tatsächlich innerhalb des festgelegten Zeitraums in die Gesellschaft eingezahlt werden.
✗Annehmen, dass ein Gesellschafter einer türkischen Ltd. Şti. niemals für Gesellschaftsschulden haftet
Gesellschafter einer türkischen Ltd. Şti. haften in der Regel nicht direkt für privatrechtliche Schulden. Allerdings kann eine Haftung im Verhältnis zu den Kapitalanteilen für öffentlich-rechtliche Forderungen entstehen, die bei der Gesellschaft nicht beigetrieben werden können.
Eine zusätzliche Haftung von Geschäftsführern oder anderen gesetzlichen Vertretern ist gesondert zu prüfen.
✗Den Standard-MERSIS-Vertrag ohne Prüfung akzeptieren
- •Die Punkte, die später in einer Gesellschaft am häufigsten Probleme verursachen, sind:
- •Zuteilung von Befugnissen,
- •Gewinnverteilung,
- •Anteils- oder Aktienübertragung,
- •Ausscheiden eines Gesellschafters,
- •Ausschluss eines Gesellschafters,
- •Wettbewerbsverbote,
- •Unternehmensbewertung,
- •Sterbe- und Erbschaftssituationen.
- •Diese Angelegenheiten sollten nicht mit Standardtexten abgetan werden.
✗Falsche Auswahl des NACE-Codes
Ein falscher Tätigkeitscode kann Probleme bei Steuern, Sozialversicherungsanreizen, Lizenzen und Unterstützungsanträgen verursachen.
Die tatsächlich durchzuführende Haupttätigkeit des Unternehmens muss korrekt bestimmt werden.
✗Nur auf die Gründungskosten fokussieren
Neben den einmaligen Gründungskosten sind auch folgende laufende monatliche und jährliche Aufwendungen einzuplanen:
- •Buchhaltung,
- •Steuern,
- •Sozialversicherung,
- •E-Dokumente,
- •Büro- und Adresskosten,
- •Genehmigungen und Lizenzen,
- •Kammerbeiträge,
- •Personal,
- •Software
- •Diese laufenden Aufwendungen gehören in das Gründungsbudget.
✗Es versäumen, elektronische Benachrichtigungen zu überprüfen
UETS und elektronische Benachrichtigungen des Finanzamts sollten regelmäßig verfolgt werden. Das Versäumen einer Benachrichtigung kann dazu führen, dass Einspruchs- und Zahlungsfristen verpasst werden.
✗Kapitalerhöhung bis Ende 2026 aufschieben
Gesellschaften, deren Kapital unter den Mindestbeträgen der Art. 332 und 580 TTK liegt, sollten die Kapitalerhöhung planen, ohne den 31. Dezember 2026 abzuwarten. In der Praxis betrifft diese Pflicht vor allem vor dem 1. Januar 2024 eingetragene Gesellschaften.
✗Die Unternehmensregistrierung als Ersatz für Lizenzen betrachten
Die Eintragung im Handelsregister und die Steuernummer beseitigen nicht die kommunalen oder branchenspezifischen Genehmigungspflichten.
❓Häufig gestellte Fragen
F1.Wie viel Kapital ist erforderlich, um 2026 eine Ltd. Şti. zu gründen?
Das Mindestkapital für eine Ltd. Şti. beträgt 50.000 TL. Es besteht keine Verpflichtung, diesen Betrag bei der Gründung auf einem Bankkonto zu blockieren. Sofern im Gesellschaftsvertrag kein kürzerer Zeitraum festgelegt ist, kann er innerhalb von 24 Monaten nach der Eintragung in die Gesellschaft eingezahlt werden.
F2.Wie viel Kapital ist erforderlich, um 2026 eine Aktiengesellschaft zu gründen?
Das Mindestkapital für eine Aktiengesellschaft beträgt 250.000 TL. Mindestens 25 % des in bar übernommenen Kapitals müssen vor der Eintragung auf das Bankkonto eingezahlt werden. Der verbleibende Betrag kann innerhalb von 24 Monaten nach der Eintragung gezahlt werden.
F3.Ist das Kapital in den Kosten der Unternehmensgründung enthalten?
Nein. Das Kapital ist keine Gründungsgebühr, die an den Staat oder die Handelskammer gezahlt wird. Das Kapital ist ein Vermögenswert des Unternehmens und kann in den Geschäftsbetrieb des Unternehmens einfließen. Es kann jedoch nicht von den Gesellschaftern für persönliche Zwecke frei abgehoben werden.
F4.Wie viele Tage dauert die Unternehmensgründung?
Die Dauer variiert je nach Unternehmensart, Vollständigkeit der Unterlagen, ausländischen Gesellschaftern, Sacheinlagen, Arbeitsbelastung des Handelsregisters und ob besondere Genehmigungen erforderlich sind. Vollständige Anträge mit einer einfachen Struktur können in kurzer Zeit abgeschlossen werden. Gründungen mit ausländischen Gesellschaftern, Sacheinlagen oder besonderen Genehmigungen können länger dauern.
F5.Ist ein Einzelunternehmen oder eine Ltd. Şti. vorteilhafter?
Es gibt keine eindeutige richtige Antwort. Für kleine, risikoarme Unternehmen in einer frühen Entwicklungsphase kann ein Einzelunternehmen praktisch sein. Mit steigendem Geschäftsvolumen, rechtlichem Risiko, Anzahl der Mitarbeiter und Einkommen kann eine Ltd. Şti. geeigneter werden. Bei der Entscheidung sollten nicht nur die Gründungskosten, sondern auch der Unterschied zwischen Einkommensteuer und Körperschaftsteuer sowie die Gewinnverteilung gemeinsam berechnet werden.
F6.Ist das Privatvermögen eines Gesellschafters einer türkischen Ltd. Şti. geschützt?
Die Grundregel für die privatrechtlichen Schulden der Gesellschaft ist, dass die Gesellschaft mit ihrem eigenen Vermögen haftet. Gesellschafter können jedoch im Verhältnis zu ihren Kapitalanteilen für öffentliche Schulden haften, die nicht von der Gesellschaft eingezogen werden können. Eine weitergehende Haftung kann für Personen gelten, die Geschäftsführer oder gesetzliche Vertreter sind.
F7.Was ist der Hauptvorteil einer Aktiengesellschaft?
Eine Aktiengesellschaft kann eine geeignetere Struktur für Unternehmen bieten, die planen, Investoren zu gewinnen, Anteile zu übertragen, eine belastbare Corporate-Governance-Struktur aufzubauen oder eine zukünftige Börsennotierung oder Unternehmensveräußerung anzustreben. Steuerliche Vorteile können auch bei Anteilsverkäufen unter bestimmten Bedingungen entstehen. Diese Vorteile sind jedoch nicht automatisch.
F8.Muss ein Unternehmen sofort nach der Gründung auf die e-Rechnung umstellen?
Nicht jedes Unternehmen wechselt automatisch am Gründungstag zur e-Rechnung. Die Verpflichtung wird anhand des Umsatzes, der Branche und relevanter Sonderregelungen bestimmt. In einigen Sektoren kann die e-Rechnungs-Pflicht auch ohne Umsatzanforderung entstehen.
F9.Kann eine Wohnadresse die Firmenadresse sein?
Eine Wohnadresse kann je nach Tätigkeit und rechtlichem Status des Gebäudes nutzbar sein. Prüfen Sie vorab den Mietvertrag, die Wohnungseigentumsordnung, den Gebäudeverwaltungsplan, kommunale Genehmigungspflichten und mögliche Quellensteuerfolgen.
F10.Ist die Nutzung eines virtuellen Büros legal?
Die Nutzung eines virtuellen Büros ist im Allgemeinen nicht verboten. Wenn die Geschäftstätigkeit des Unternehmens jedoch physische Produktion, Lagerung, Kundenempfang oder einen lizenzierten Arbeitsplatz erfordert, ist ein virtuelles Büro möglicherweise nicht ausreichend.
F11.Kann ein ausländischer Gesellschafter ein Unternehmen gründen, ohne in die Türkei zu kommen?
Wenn eine ordnungsgemäß ausgeführte Vollmacht vorliegt, können die Gründungsverfahren durch einen Vertreter durchgeführt werden. Dokumente, die in einem fremden Land ausgestellt wurden, benötigen möglicherweise eine Apostille oder konsularische Legalisierung sowie eine beglaubigte türkische Übersetzung.
F12.Gewährt die Gründung eines Unternehmens einem ausländischen Gesellschafter eine Aufenthaltserlaubnis?
Nein. Die Gründung eines Unternehmens oder die Beteiligung als Gesellschafter gewährt nicht automatisch eine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis. Anträge auf Aufenthalt und Arbeitserlaubnis werden gesondert nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen geprüft.
F13.Ist es einfach, ein Unternehmen zu schließen?
Die Schließung eines Einzelunternehmens und die Liquidation einer Kapitalgesellschaft sind nicht derselbe Vorgang. Bei Ltd. Şti. und A.Ş. sind insbesondere ein Liquidationsbeschluss, die Eintragung und Bekanntmachung, Gläubigeraufrufe sowie die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Abschlussverfahren erforderlich. Die Löschung im Register bedeutet nicht, dass Steuer- oder SGK-Schulden von selbst erlöschen. Eine feste Schließungsfrist oder die Garantie „die Gesellschaft wird sofort geschlossen“ kann nicht gegeben werden.
✅Die Unternehmensgründung in der Türkei ist kein technisches Verfahren, das lediglich durch die Eingabe von Informationen in MERSIS abgeschlossen wird.
Die Wahl der richtigen Unternehmensform hat direkte Auswirkungen auf die Haftung der Gesellschafter, die zu zahlenden Steuern, die Fähigkeit, Investitionen zu beschaffen, die Übertragung von Anteilen und die spätere Schließung des Unternehmens.
Diejenigen, die 2026 ein Unternehmen gründen, sollten besonders auf Folgendes achten:
- •Das Mindestkapital von 50.000 TL für Ltd. Şti. und 250.000 TL für Aktiengesellschaften gilt.
- •Gesellschaften, deren Kapital unter den Mindestbeträgen der Art. 332 und 580 TTK liegt, müssen ihr Kapital bis zum 31. Dezember 2026 erhöhen; in der Praxis betrifft das vor allem Eintragungen vor dem 1. Januar 2024.
- •Die Einkommensbefreiung für junge Unternehmer bleibt bestehen, jedoch gilt die einjährige Bağ-Kur-Prämienunterstützung nicht.
- •Bei nach dem 1. Januar 2026 eingetragenen Gesellschaften werden das Anteils- bzw. Aktienbuch und das Protokollbuch der Gesellschafter- bzw. Hauptversammlung im ETDS geführt; nicht jede bestehende Gesellschaft fällt automatisch darunter.
- •Die Gründungskosten variieren je nach Stadt, Gesellschafterstruktur und Dokumentationsanforderungen.
- •Die Eintragung im Handelsregister bedeutet nicht, dass die Steuer-, Sozialversicherungs-, Lizenz- und branchenspezifischen Genehmigungspflichten erfüllt sind.
Vor der Entscheidung zur Unternehmensgründung sollte eine maßgeschneiderte Analyse unter Berücksichtigung der Branche, des voraussichtlichen Umsatzes, der Gesellschafterstruktur und der zukünftigen Pläne erstellt werden.
✅ Das Mindestkapital von 50.000 TL für Ltd. Şti. und 250.000 TL für Aktiengesellschaften gilt. · Gesellschaften, deren Kapital unter den Mindestbeträgen der Art. 332 und 580 TTK liegt, müssen ihr Kapital bis zum 31. Dezember 2026 erhöhen; in der Praxis betrifft das vor allem Eintragungen vor dem 1. Januar 2024. · Die Einkommensbefreiung für junge Unternehmer bleibt bestehen, jedoch gilt die einjährige Bağ-Kur-Prämienunterstützung nicht. · Bei nach dem 1. Januar 2026 eingetragenen Gesellschaften werden das Anteils- bzw. Aktienbuch und das Protokollbuch der Gesellschafter- bzw. Hauptversammlung im ETDS geführt; nicht jede bestehende Gesellschaft fällt automatisch darunter.
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Dieser Inhalt wurde auf Grundlage der am 30. August 2026 geltenden allgemeinen Regelungen erstellt. Vorschriften, Steuersätze, Fristen und Behördentarife können sich ändern. Der Inhalt dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche, finanzielle oder steuerliche Beratung. Vor einem Geschäftsvorfall sind die aktuelle Rechtslage und die Praxis der zuständigen Stellen zu prüfen.
