Verzugszins- und Säumniszuschlag-Rechner Türkei 2026
Türkei 2026: aktueller Monatssatz 3,7% (ab 13.11.2025, CK 10556). Säumniszuschlag (6183 Art.51), Verzugszins auf Nachveranlagung (VUK 112) und Zuschlag für freiwillige Selbstanzeige (VUK 371) folgen jeweils eigenen Regeln nach dem GİB-Kalender mit Wirksamkeitsdaten. Nur Schätzung; Stundungszinsen sind nicht abgedeckt.
Berechnungsparameter
Wählen Sie ein Szenario: Säumniszuschlag (6183 Art.51), Verzugszins auf Nachveranlagung (VUK 112) oder Zuschlag für freiwillige Selbstanzeige (VUK 371). Sätze werden nach dem GİB-Kalender mit Wirksamkeitsdaten segmentiert. Nicht unterstützt: Stundungs-/Ratenzinsen, Umstrukturierung, höhere Gewalt, Rechtsstreit-/Vergleichszeiträume sowie eine automatische Kombination von Nachveranlagungszins und späterem Säumniszuschlag.
Aktueller Monatssatz 2026 (Info): Zins %3,70 • Zuschlag %3,70. Die Berechnung nutzt die Zinssatzabschnitte mit Wirksamkeitsdatum, die in den Zeitraum fallen.
Keine Live-Quelle; der eingebaute GİB-Zinssatzkalender wird verwendet. Amtliche Quelle (GİB)
Zinssatzänderungen innerhalb des Zeitraums werden nach dem GİB-Kalender segmentiert. Ändert sich der Satz innerhalb eines vollen Monats, gilt für den ganzen Monat der alte Satz; im Monatsbruchteil gilt der neue Satz ab dem Wirksamkeitstag. Tagessatz = (Monat/100/30), auf 6 Nachkommastellen aufgerundet (RG 04.03.2005 / GİB-Beispiele). Frühestes unterstütztes Datum: 02.01.2004.
Unbezahlter Steuer-Hauptbetrag.
Pro Zeitraum wird ein einziges rechtliches Szenario berechnet. Nachveranlagungszins und der spätere Säumniszuschlag werden nicht automatisch zusammengeführt.
Es wird kein manueller Satz verwendet; der GİB-Kalender mit Wirksamkeitsdaten wird genutzt. Dieses Feld zeigt nur den aktuellen Satz.
Ungefährer Tagessatz: 0,1233
Geben Sie den gültigen/amtlichen Fälligkeitstag ein, den Sie kennen (gesetzlicher letzter Zahlungstag beim Säumniszuschlag; normale Fälligkeit beim Verzugszins; Beginn der normalen Fälligkeit bei Reue). Das Tool verschiebt dieses Datum nicht automatisch. Frühestes unterstütztes Datum: 02.01.2004; frühere Zeiträume werden nicht berechnet.
Es gibt keine automatische Verschiebung für Samstag/Sonntag oder amtliche Feiertage. Wurde die Frist durch Feiertag oder Sonderregel verlängert, geben Sie das verlängerte gültige Fälligkeitsdatum selbst ein; dieses Tool prüft nicht alle amtlichen Feiertage und keine schuldartbezogenen Fristverlängerungen.
Für Säumniszuschlag: tatsächliches/geplantes Zahlungsdatum; für Verzugszins: Ende der Feststellung/Zustellung; für Selbstanzeige: letzter Tag der 15-tägigen Zahlungsfrist (geschätzt).
Berechnungsergebnis
In diesem Szenario wird nur der Säumniszuschlag (bzw. Selbstanzeige-Zuschlag) berechnet; keine Stundungszinsen.
Angewandte Regel: Säumniszuschlag für volle Monate + verbleibende Tage/30 (Gesetz Nr. 6183 Art. 51).
6183 Art.51: volle Monate + verbleibende Tage/30. Bei Satzänderung gilt für den vollen Monat der alte Satz; im Tagesbruchteil gilt der neue Satz ab dem Wirksamkeitstag. Die angewandten Abschnitte werden unten aufgelistet.
Bitte im amtlichen GİB-Rechner prüfen
Nur Schätzung; kein amtlicher Bescheid, keine Zahlungsaufforderung, keine Schuld beim Finanzamt. Für den bindenden Betrag bitte die Aufzeichnungen von GİB / Finanzamt verwenden.
Häufig gestellte Fragen
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Amtliche Grundlagen
Nutzen Sie die primären Quellen unten für den Zinssatzkalender, die Monats-/Tages-Regeln und den bindenden Betrag. Das Werkzeug stützt sich zudem auf die GİB-Notiz CK 10556, den Allgemeinen Erlass zur Steuererhebung RG 04.03.2005 und den GİB-Leitfaden zur freiwilligen Selbstanzeige.
- GİB-Tabelle der Säumniszuschlagssätze
- Amtlicher GİB-Rechner für Säumniszuschlag und Verzugszins
- Steuerverfahrensgesetz Nr. 213 (Art. 112, Art. 344, Art. 371)
- Einziehungsgesetz Nr. 6183 (Art. 51)
Quellen geprüft am 13. September 2026. Der Rechner segmentiert nach dem GİB-Zinssatzkalender; Stundungszinsen und Umstrukturierung sind nicht abgedeckt.
