Brutto 50.000 TL
Reguläre Beschäftigung ohne Förderung, voller Monat
Monatliche Arbeitgeberkosten
61.875,00 TRY
Monatlicher Arbeitgeberbeitrag
11.875,00 TRY
Arbeitgeberkosten der Privatwirtschaft in der Türkei aus Brutto- oder Nettolohn, inklusive SGK, SGDP und Förderungen.
Leitfaden zu den Arbeitgeberkosten - Beiträge, Förderungen und jährliches Personalbudget
Berechnungsjahr: 2026
Für eine reguläre 4/a-Beschäftigung gelten Arbeitgeber-SGK und Arbeitslosenbeitrag.
Diese Auswahl wendet nur den Einkommensteuer-Behindertenfreibetrag der beschäftigten Person an. Die SGK-Förderung 14857 für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ist nicht enthalten.
Die FuE-Optionen sind nur die Arbeitgeber-SGK-Prämienermäßigung; die 4691/5746-Quellensteuer und die FuE-Stempelsteuerbefreiung werden nicht angewendet. Die Förderberechtigung ist kein Automatismus.
Die Mindestlohnunterstützung 2026 ist in dieser Berechnung nicht enthalten. Die Anspruchsvoraussetzungen sind betriebsbezogen gesondert zu prüfen.
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| Monat | Brutto | Netto | AN-SGK | AN-Arbeitslosigkeit | Einkommensteuer | Stempelsteuer | SPEK (Beitragsbemessungsgrundlage) | AG-SGK/SGDP | AG-Arbeitslosigkeit | Förderwirkung | Arbeitgeberkosten insgesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Jan | 58.080,27 | 10.500,00 | 750,00 | 5.351,18 | 318,55 | 75.000,00 | 16.312,50 | 1.500,00 | 0,00 | 92.812,50 | |
| Feb | 58.080,27 | 10.500,00 | 750,00 | 5.351,18 | 318,55 | 75.000,00 | 16.312,50 | 1.500,00 | 0,00 | 92.812,50 | |
| Mär | 58.017,77 | 10.500,00 | 750,00 | 5.413,68 | 318,55 | 75.000,00 | 16.312,50 | 1.500,00 | 0,00 | 92.812,50 | |
| Apr | 54.892,77 | 10.500,00 | 750,00 | 8.538,68 | 318,55 | 75.000,00 | 16.312,50 | 1.500,00 | 0,00 | 92.812,50 | |
| Mai | 54.892,77 | 10.500,00 | 750,00 | 8.538,68 | 318,55 | 75.000,00 | 16.312,50 | 1.500,00 | 0,00 | 92.812,50 | |
| Jun | 54.892,77 | 10.500,00 | 750,00 | 8.538,68 | 318,55 | 75.000,00 | 16.312,50 | 1.500,00 | 0,00 | 92.812,50 | |
| Jul | 51.981,70 | 10.500,00 | 750,00 | 11.449,75 | 318,55 | 75.000,00 | 16.312,50 | 1.500,00 | 0,00 | 92.812,50 | |
| Aug | 51.834,05 | 10.500,00 | 750,00 | 11.597,40 | 318,55 | 75.000,00 | 16.312,50 | 1.500,00 | 0,00 | 92.812,50 | |
| Sep | 51.834,05 | 10.500,00 | 750,00 | 11.597,40 | 318,55 | 75.000,00 | 16.312,50 | 1.500,00 | 0,00 | 92.812,50 | |
| Okt | 51.834,05 | 10.500,00 | 750,00 | 11.597,40 | 318,55 | 75.000,00 | 16.312,50 | 1.500,00 | 0,00 | 92.812,50 | |
| Nov | 51.834,05 | 10.500,00 | 750,00 | 11.597,40 | 318,55 | 75.000,00 | 16.312,50 | 1.500,00 | 0,00 | 92.812,50 | |
| Dez | 51.834,05 | 10.500,00 | 750,00 | 11.597,40 | 318,55 | 75.000,00 | 16.312,50 | 1.500,00 | 0,00 | 92.812,50 | |
| Jahressummen | 900.000,00 | 650.008,57 | 126.000,00 | 9.000,00 | 111.168,83 | 3.822,60 | 900.000,00 | 195.750,00 | 18.000,00 | 0,00 | 1.113.750,00 |
Die Berechnung zeigt die unmittelbaren Arbeitgeberkosten eines einzelnen Beschäftigten bei vollem Monat und Barlohn. Fehlzeiten, Teilzeit, Sachbezüge, Verpflegung, Fahrtkosten, BES, private Krankenversicherung, Abfindungs- und Urlaubsrückstellungen, Ausstattung und Büro bleiben außen vor. Der 4691/5746-Quellensteueranreiz und die FuE-Stempelsteuerbefreiung werden nicht angewendet.
Geltungsbereich: Türkei, Privatwirtschaft, eine Person, voller Monat, Barlohn und Regeln 2026. Die Förderberechtigung ist kein Automatismus. Die FuE-Option ist nur die Arbeitgeber-SV-Ermäßigung; Gesetz, Bildungsstand oder Eignung werden nicht unterstellt.
Die Mindestlohnunterstützung 2026 ist in dieser Berechnung nicht enthalten. Die Anspruchsvoraussetzungen sind betriebsbezogen gesondert zu prüfen.
Die folgenden Sätze und Grenzen stammen aus der zentralen Konfiguration 2026; es handelt sich um crawlbare Klartextangaben.
| Thema | Wert |
|---|---|
| Mindestlohn 2026 | 33.030,00 TRY |
| SPEK-Untergrenze (täglich / monatlich) | 1.101,00 TRY / 33.030,00 TRY |
| SPEK-Obergrenze (täglich / monatlich) | 9.909,00 TRY / 297.270,00 TRY |
| Beitragssätze regulärer Beschäftigter | Arbeitnehmer-SGK 14,00 %, Arbeitnehmer-Arbeitslosigkeit 1,00 % |
| Arbeitgeber-SGK-Bestandteile | MYÖ 12,00 % + GSS 7,50 % + KVSK 2,250 % = 21,750 % (Arbeitgeberversicherung) |
| Arbeitgeber-Arbeitslosenbeitrag | 2,00 % |
| SGDP-Sätze | Beschäftigte 7,50 %, Arbeitgeber 24,750 %; Arbeitslosigkeit entfällt |
| Arbeitgeberversicherungssatz nach allgemeinem 2-Punkte-Abschlag | 19,750 % |
| Arbeitgeberversicherungssatz nach 5-Punkte-Abschlag Industrie | 16,750 % |
| FuE-Arbeitgeberversicherungssatz außerhalb der Industrie | 9,875 % |
| FuE-Arbeitgeberversicherungssatz im verarbeitenden Gewerbe | 8,375 % |
Arbeitgeberkosten insgesamt = Bruttolohn + Arbeitgeber-SGK/SGDP nach Förderung + Arbeitgeber-Arbeitslosenbeitrag. Arbeitnehmerabzüge werden diesem Gesamtbetrag nicht ein zweites Mal hinzugerechnet.
Die Zahlen stammen aus derselben Berechnungsmaschine. Annahme: Privatwirtschaft, voller Monat, reguläre 4/a, Januar 2026.
Reguläre Beschäftigung ohne Förderung, voller Monat
Monatliche Arbeitgeberkosten
61.875,00 TRY
Monatlicher Arbeitgeberbeitrag
11.875,00 TRY
Reguläre Beschäftigung ohne Förderung, voller Monat
Monatliche Arbeitgeberkosten
123.750,00 TRY
Monatlicher Arbeitgeberbeitrag
23.750,00 TRY
Entgelt oberhalb der SGK-Obergrenze; Beitrag nur bis zur Obergrenze
Monatliche Arbeitgeberkosten
420.601,63 TRY
Monatlicher Arbeitgeberbeitrag
70.601,63 TRY
Ohne Förderung, allgemeine 2 Punkte und industrielle 5 Punkte
Monatliche Kosten ohne Förderung / 2 Punkte / 5 Punkte
40.874,63 TRY / 40.214,03 TRY / 39.223,13 TRY
Vergleichsannahme: Mindestbrutto, reguläre Beschäftigung
Arbeitgeberkosten-Szenarien des Arbeitsministeriums (ÇSGB) zum Mindestlohn
2026 aus Sicht von Personal, Lohnbuchhaltung und Steuerberatung
Arbeitgeberkosten sind nicht dasselbe wie der an die beschäftigte Person ausgezahlte Nettolohn. Die unmittelbare lohnbezogene Last besteht aus dem Bruttolohn zuzüglich des Arbeitgeberanteils an SGK (türkische Sozialversicherung) oder SGDP und — soweit einschlägig — dem Arbeitslosenbeitrag.
Das Brutto ist der vertragliche Betrag. Die Arbeitgeberkosten setzen darauf die Arbeitgeberbeiträge. Die Abzüge der beschäftigten Person für SGK, Arbeitslosigkeit, Einkommensteuer und Stempelsteuer werden den Arbeitgeberkosten nicht ein zweites Mal zugeschrieben.
Bemessungsgrundlage ist SPEK (beitragspflichtiges Entgelt). Bei regulärer 4/a-Beschäftigung ist der Arbeitgeberversicherungsbeitrag die Summe aus MYÖ, GSS und KVSK. Der Arbeitgeber-SGK/SGDP-Beitrag und der Arbeitgeber-Arbeitslosenbeitrag werden jeweils mit ihrem eigenen Satz auf den Kuruş gerundet; die gesamten Arbeitgeberkosten werden aus diesen gerundeten Beträgen gebildet.
In der Privatwirtschaft beträgt der Arbeitgeber-Arbeitslosenbeitrag 2 Prozent des SPEK. Unter SGDP gibt es keine Arbeitslosenversicherung.
Die 2- und 5-Punkte-Abschläge werden nur vom Arbeitgeber-MYÖ-Anteil abgezogen. Der Arbeitslosenbeitrag bleibt außerhalb der Förderrechnung. Die Berechtigung hängt von Meldungen, Beiträgen, Schuldstatus, Branche und Status ab.
Erreichen die monatlichen Bezüge die Obergrenze, wird der Beitrag nur auf die Obergrenze berechnet. Ein Brutto oberhalb der Obergrenze erhöht den Arbeitgeberbeitrag nicht unbegrenzt.
Das für ein Zielnetto erforderliche Brutto kann sich monatsweise ändern, weil die kumulierte Einkommensteuerstufe greift. Die Maschine invertiert das Brutto jeden Monat; SPEK und Arbeitgeberbeitrag folgen dem Brutto des jeweiligen Monats.
Das Brutto eines vollen Monats darf den Mindestlohn nicht unterschreiten. Mindestlohnszenarien werden komponentenweise gerundet, damit sie die Tabelle des Arbeitsministeriums (ÇSGB) auf den Kuruş treffen.
Für 4/a-Rentnerbeschäftigte gilt SGDP. Der Arbeitgeber-Arbeitslosenbeitrag ist null; die gewöhnlichen 2-/5-Punkte- und FuE-Abschläge gelten nicht für SGDP.
Zuerst wird der 2- oder 5-Punkte-MYÖ-Abschlag angewendet, danach die Hälfte des verbleibenden Arbeitgeberversicherungsanteils. Arbeitslosigkeit bleibt getrennt. Diese Seite vermengt die Arbeitnehmer-Quellensteuerförderung nicht mit dem Arbeitgeberbeitrag.
Die zwölf Monate führen die kumulierte Steuerbemessungsgrundlage der Abrechnung fort. Die Beschäftigtenzahl dient als Multiplikator je Person und in der Summe.
Verpflegung, Fahrt, private Krankenversicherung, BES, Rückstellungen für Abfindung und Urlaub, Ausstattung und Büro liegen außerhalb dieses Werkzeugs. Sie sind in der Budgetarbeit gesondert hinzuzurechnen.
Primärquellen
Arbeitgeber-SGK/SGDP-Beiträge, SPEK-Grenzen, die 2-/5-Punkte-Abschläge und die FuE-Förderung können anhand der folgenden SGK- und Ministeriumsquellen geprüft werden.
Die Quellen wurden am 24. August 2026 geprüft. Die Förderberechtigung ist gesondert zu prüfen; das Tool zeigt nur die rechnerische Wirkung.
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