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Steuervergleich: Einzelunternehmen und GmbH

Vergleich von Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Quellensteuer auf Gewinnausschüttungen für 2026

Wozu dient dieses Tool?

Wenn Sie entscheiden, ob Sie ein Einzelunternehmen oder eine GmbH gründen, zeigt es Ihnen vorab Ihre Steuerlast. Geben Sie Ihren Jahresgewinn ein und vergleichen Sie die Einkommensteuer des Einzelunternehmens mit Körperschaftsteuer und persönlicher Steuer auf Dividenden der GmbH. Das Ergebnis ist nicht fest; mit steigendem Gewinn greifen die Steuerstufen anders, sodass sich der Vorteil ändern kann — bei niedrigen und mittleren Gewinnen oft das Einzelunternehmen, bei hohen Gewinnen eher die GmbH.

Jährlicher Steuervergleich

Geben Sie die Beträge und die Angaben zur GmbH ein. Die Ergebnisse werden bei jeder Änderung sofort aktualisiert.

Allgemeine Angaben

TL
TL

Steuerpflichtiger Gewinn (Einnahmen − Aufwendungen)

1.800.000,00 TL

400.000 TL für 2026. Alter 18–29 und erstmalige Steuerpflicht für höchstens 3 Besteuerungszeiträume; gilt nur für Einzelunternehmen, nicht für GmbH/AG.

Nein

Angaben zur GmbH

TL

Neu gegründete Unternehmen sind in ihren ersten drei Geschäftsjahren von der Mindestkörperschaftsteuer befreit.

Nein

Bei Ja wird 15 % Quellensteuer berechnet; überschreitet der Betrag nach Befreiung die Erklärungsgrenze 2026 (400.000 TL), werden Jahres-ESt sowie Anrechnung/Erstattung einbezogen.

Ja

Einzelunternehmen

Gewerbliche Einkünfte — Einkommensteuer nach der Regelbesteuerung

Zu zahlende Einkommensteuer

512.500,00 TL

Handelsrechtlicher Bilanzgewinn1.800.000,00 TL
Steuerpflichtige Bemessungsgrundlage1.800.000,00 TL
Berechnete Einkommensteuer512.500,00 TL
Verbleibend für den Inhaber1.287.500,00 TL
Effektiver Steuersatz28,47 %

GmbH

Körperschaftsteuer + jährliche Gesellschafter-ESt (Quellensteueranrechnung)

Endgültige Gesamtsteuerlast

594.750,00 TL

Handelsrechtlicher Bilanzgewinn1.800.000,00 TL
Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage1.800.000,00 TL
Berechnete Körperschaftsteuer450.000,00 TL
Bemessungsgrundlage der Mindestkörperschaftsteuer180.000,00 TL
Zu zahlende Körperschaftsteuer450.000,00 TL
Nettogewinn nach Steuern1.350.000,00 TL
Quellensteuer auf Gewinnausschüttungen (15 %)202.500,00 TL
Dividendenbefreiung (50 %)675.000,00 TL
Steuerpflichtiger Dividendenteil675.000,00 TL
Status der JahreserklärungErforderlich (Grenze überschritten)
Jährliche Einkommensteuer des Gesellschafters144.750,00 TL
Angerechnete Quellensteuer202.500,00 TL
Geschätzte Erstattung57.750,00 TL
Bei Ausschüttung gezahlt1.147.500,00 TL
Endgültige Gesellschaftersteuer144.750,00 TL
Endgültiger Nettobetrag des Gesellschafters1.205.250,00 TL
Effektiver Steuersatz33,04 %

Ergebnis des Vergleichs

Das Einzelunternehmen ist günstiger

Unter den gewählten Annahmen beträgt die Differenz zwischen der niedrigeren Steuerbelastung und der anderen Option 82.250,00 TL.

Differenz (Einzelunternehmen − GmbH)

-82.250,00 TL

  • 1.Dieses Tool vergleicht nur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer. Bağ-Kur/SGK-Beiträge, MwSt., Stempelsteuer, Buchhaltungs-/YMM-Kosten sowie lohnbezogene SGK und Quellensteuer für Gesellschafter sind nicht enthalten. Bağ-Kur ist auf beiden Seiten in der Regel verpflichtend und verändert den Steuervergleich kaum; der Hinweis dient nur der Information.
  • 2.Die Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage wird vereinfacht ermittelt. In der Praxis werden dem handelsrechtlichen Gewinn steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen (KKEG) hinzugerechnet; Freibeträge und Abzugsbeträge werden gesondert abgezogen. Das Tool fasst diese Positionen in einem einzigen Eingabefeld zusammen.
  • 3.Die Hälfte der Dividende einer voll steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft ist für die natürliche Person nach EStG Art. 22 befreit. Überschreitet die andere Hälfte die Grenze 2026 nach Art. 86 (400.000 TL), wird eine Jahreserklärung abgegeben; die volle 15 %-Quellensteuer wird angerechnet, ein Überschuss als geschätzte Erstattung gezeigt. Das Tool nimmt an, dass der Gesellschafter keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte hat.
  • 4.Die Einkommensbefreiung für junge Unternehmer nach EStG Art. 20 bis (2026: 400.000 TL) gilt nur für Einzelunternehmen, nicht für GmbH/AG. Voraussetzungen: unter 29 Jahren, erstmalige Einkommensteuerpflicht; höchstens 3 Besteuerungszeiträume. Ab 2026 entfällt die Bağ-Kur-Beitragsstützung für junge Unternehmer; die Einkommensteuerbefreiung selbst bleibt bestehen.
  • 5.Die Einkommensteuer wird nach dem Tarif für Einkünfte außerhalb nichtselbstständiger Arbeit für das Jahr 2026 berechnet.
  • 6.Der allgemeine Körperschaftsteuersatz beträgt %25; je nach ausgewählter Branche kann ein Satz von %20, %24 oder %30 angewendet werden.
  • 7.Die Mindestkörperschaftsteuer wird gemäß Art. 32/C KStG auf Grundlage von 10 % des Gewinns geprüft; neu gegründete Unternehmen sind in ihren ersten drei Geschäftsjahren davon befreit.
  • 8.Steuerstufen und Steuersätze können jährlich oder infolge gesetzlicher Änderungen angepasst werden. Dieses Tool verwendet die Parameter für 2026.
  • 9.Die Ergebnisse dienen der allgemeinen Information und einem ersten Vergleich. Für die Beurteilung Ihres konkreten Sachverhalts sollten Sie einen SMMM oder YMM konsultieren.

Rechtsgrundlagen

  • Allgemeine Einkommensteuer-Bekanntmachung, Reihe Nr.: 332 — vom 31.12.2025, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 33124 (5. Sonderausgabe)
  • Körperschaftsteuergesetz Nr. 5520, Art. 32, 32/A und 32/C
  • Einkommensteuergesetz, Art. 22, 86 und 94
  • Einkommensteuergesetz Artikel 20 bis — Einkommensbefreiung für junge Unternehmer

Häufig gestellte Fragen

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