Einzelunternehmen
Gewerbliche Einkünfte — Einkommensteuer nach der Regelbesteuerung
Zu zahlende Einkommensteuer
512.500,00 TL
Vergleich von Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Quellensteuer auf Gewinnausschüttungen für 2026
Wenn Sie entscheiden, ob Sie ein Einzelunternehmen oder eine GmbH gründen, zeigt es Ihnen vorab Ihre Steuerlast. Geben Sie Ihren Jahresgewinn ein und vergleichen Sie die Einkommensteuer des Einzelunternehmens mit Körperschaftsteuer und persönlicher Steuer auf Dividenden der GmbH. Das Ergebnis ist nicht fest; mit steigendem Gewinn greifen die Steuerstufen anders, sodass sich der Vorteil ändern kann — bei niedrigen und mittleren Gewinnen oft das Einzelunternehmen, bei hohen Gewinnen eher die GmbH.
Geben Sie die Beträge und die Angaben zur GmbH ein. Die Ergebnisse werden bei jeder Änderung sofort aktualisiert.
Steuerpflichtiger Gewinn (Einnahmen − Aufwendungen)
1.800.000,00 TL
400.000 TL für 2026. Alter 18–29 und erstmalige Steuerpflicht für höchstens 3 Besteuerungszeiträume; gilt nur für Einzelunternehmen, nicht für GmbH/AG.
Neu gegründete Unternehmen sind in ihren ersten drei Geschäftsjahren von der Mindestkörperschaftsteuer befreit.
Bei Ja wird 15 % Quellensteuer berechnet; überschreitet der Betrag nach Befreiung die Erklärungsgrenze 2026 (400.000 TL), werden Jahres-ESt sowie Anrechnung/Erstattung einbezogen.
Gewerbliche Einkünfte — Einkommensteuer nach der Regelbesteuerung
Zu zahlende Einkommensteuer
512.500,00 TL
Körperschaftsteuer + jährliche Gesellschafter-ESt (Quellensteueranrechnung)
Endgültige Gesamtsteuerlast
594.750,00 TL
Ergebnis des Vergleichs
Unter den gewählten Annahmen beträgt die Differenz zwischen der niedrigeren Steuerbelastung und der anderen Option 82.250,00 TL.
Differenz (Einzelunternehmen − GmbH)
-82.250,00 TL
Einkommenssteuerstufen 2026 für Nichtlohneinkommen und effektiver Steuersatz
Mindestkörperschaftsteuer und Befreiung in den ersten drei Jahren bei GmbH
50 %-Dividendenbefreiung, 400.000-TL-Grenze, Anrechnung und geschätzte Erstattung
Jährlicher Steuerbelastungsvergleich Einzelunternehmen vs. GmbH
Befreiung junger Unternehmer (EStG Art. 20 bis) — Asymmetrie zugunsten des Einzelunternehmens
Für die Rechtsformwahl, Steuerplanung und Ihren konkreten Fall können Sie eine SMMM-Beratung in Anspruch nehmen.
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