Wer hat in der Türkei Anspruch auf Abfindung?
Die Abfindung (kıdem tazminatı) steht Arbeitnehmern mit mindestens einem vollen Dienstjahr beim selben Arbeitgeber zu, wenn das Arbeitsverhältnis aus gesetzlich bestimmten Gründen endet: Kündigung ohne wichtigen Grund durch den Arbeitgeber, berechtigte fristlose Eigenkündigung (Gesundheit, Treueverstoß, höhere Gewalt), Wehrdienst, Renteneintritt oder — bei Arbeitnehmerinnen — Eigenkündigung innerhalb eines Jahres nach der Eheschließung.
Bei einfacher Eigenkündigung besteht grundsätzlich kein Anspruch — das häufigste Missverständnis.
Berechnung: Gesamtvergütung und Obergrenze
Pro vollem Dienstjahr werden 30 Tage der 'aufgestockten' Bruttovergütung gezahlt (Grundgehalt plus regelmäßige Leistungen wie Essens- und Fahrtgeld); Restmonate anteilig. Übersteigt die Vergütung die gesetzliche Obergrenze (Aktualisierung jeweils Januar und Juli), wird mit der Obergrenze gerechnet.
Rechenbeispiel
7 Jahre 6 Monate Betriebszugehörigkeit, Gesamtbrutto 45.000 TL: 7 × 45.000 = 315.000 TL plus 6/12 × 45.000 = 22.500 TL. Gesamt 337.500 TL brutto. Abfindungen sind einkommensteuerfrei; nur Stempelsteuer (0,759 %) wird einbehalten.
Abfindung vs. Kündigungsentschädigung
Die Kündigungsentschädigung (ihbar tazminatı) gilt bei Nichteinhaltung der Kündigungsfristen (2–8 Wochen je nach Dauer) und ist — anders als die Abfindung — einkommensteuerpflichtig. Der Rechner wendet alle Regeln automatisch an, einschließlich Obergrenze und Stempelsteuer.
Abfindungsobergrenze 2026
Januar–Juni 2026: 64.948,77 TL; Juli–Dezember 2026: 73.729,87 TL. Übersteigt die Gesamtvergütung die Obergrenze, wird mit der Obergrenze gerechnet.
Gesamtbrutto 80.000 TL, 5 Dienstjahre (Obergrenze Jan–Jun 2026): statt 400.000 TL ergeben sich 64.948,77 × 5 = 324.743,85 TL Bruttoabfindung.
Checkliste Abfindung
- ✓ Gesamtvergütung vollständig?
- ✓ Obergrenze angewendet?
- ✓ Restmonate anteilig?
- ✓ Nur Stempelsteuer auf Abfindung?
