Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz im Gesetz Nr. 4875 über ausländische Direktinvestitionen dürfen Ausländer dieselben Gesellschaftsformen gründen wie türkische Investoren. Dieser Leitfaden behandelt die Gründung einer limited şirket und einer anonim şirket – Kapital, Unterlagen, Steuern, Bankkonten und Arbeitserlaubnis – anhand der Primärquellen zum Stand 29. August 2026. Die Gründung einer Gesellschaft vermittelt weder Aufenthalt, Arbeitserlaubnis noch Staatsangehörigkeit.
Kurz gesagt: Ein türkischer Gesellschafter ist nicht vorgeschrieben; das gesamte Kapital darf Ausländern gehören. Regulierte oder vorab genehmigungspflichtige Branchen sind Ausnahmen. Gründung und tatsächliche Tätigkeit in der Türkei sind getrennte Fragen.
Kurze Antworten
- Können Ausländer in der Türkei eine Gesellschaft gründen?
- Ja. Nach dem Gesetz Nr. 4875 erhalten ausländische Investoren in der Regel Gleichbehandlung. Vorab genehmigungspflichtige oder lizenzpflichtige Branchen sind Ausnahmen.
- Ist ein türkischer Gesellschafter vorgeschrieben?
- Nein. Ein türkischer Gesellschafter ist nicht vorgeschrieben; das gesamte Kapital darf Ausländern gehören.
- Ist eine Aufenthaltserlaubnis nötig?
- Nicht für die Gründung. Wohnen oder Arbeiten in der Türkei folgt einem eigenen Erlaubnisregime.
- Wie hoch sind die Mindestkapitalbeträge?
- Bei Neugründung: 50.000 TL für die limited şirket und 250.000 TL Grundkapital für die A.Ş. Das Anfangskapital im genehmigten System einer nicht börsennotierten A.Ş. beträgt 500.000 TL.
- Gibt die Beteiligung automatisch eine Arbeitserlaubnis?
- Nein. Allein der Anteilsbesitz vermittelt keine Arbeitserlaubnis. Ein ausländischer Gesellschafter-Geschäftsführer oder ein Vorstandsmitglied, das in der Türkei tatsächlich tätig wird, unterliegt den Erlaubnisregeln.
- Kann man aus dem Ausland gründen?
- Mit einer ordnungsgemäß legalisierten Vollmacht kann es möglich sein. Register, Notar oder Bank können dennoch einen persönlichen Schritt verlangen; das Bankkonto ist davon zu trennen.
Können Ausländer in der Türkei eine Gesellschaft gründen?
Ja. Das Gesetz Nr. 4875 über ausländische Direktinvestitionen gewährt ausländischen Investoren Gleichbehandlung. Ausländische natürliche Personen und ausländisch beherrschte Gesellschaften dürfen die Gesellschaftsformen des Türkischen Handelsgesetzbuchs in der Regel ohne vorherige Genehmigung gründen und Anteile an bestehenden Gesellschaften erwerben. Das bedeutet nicht, dass jede Tätigkeit ohne Lizenz ausgeübt werden darf.
- Ein türkischer Gesellschafter ist nicht vorgeschrieben; das gesamte Kapital darf dem ausländischen Investor gehören.
- Die Gesellschaftsformen des TTK (limited şirket, anonim şirket und andere) dürfen gegründet werden.
- In regulierten oder vorab genehmigungspflichtigen Branchen wie Medien, Luftfahrt, Häfen, Bildung und Gesundheitswesen können zusätzliche Voraussetzungen oder Genehmigungen gelten.
- Die Gründung einer Gesellschaft vermittelt weder Aufenthalt, Arbeitserlaubnis noch Staatsangehörigkeit. Eigentum und tatsächliche Tätigkeit oder Geschäftsführung in der Gesellschaft sind voneinander zu trennen.
Das Gründungsrecht ist getrennt von Aufenthalt, Arbeit und branchenspezifischen Lizenzen zu prüfen. Ein detaillierter Vergleich der Gesellschaftsformen steht im Leitfaden zu den Gesellschaftstypen.
Limited şirket oder anonim şirket?
In der Praxis vergleichen ausländische Investoren am häufigsten die limited şirket (Ltd. Şti.), eine türkische Limited-Gesellschaft, und die anonim şirket (A.Ş.), eine türkische Aktiengesellschaft. Die Wahl hängt von der Zahl der Gesellschafter, dem Kapital, der Anteilsübertragung, dem Investoreneinstieg und der Governance ab. Bezeichnungen wie LLC, GmbH, AG, SARL, SL oder OOO sind nur grobe Orientierungshilfen; rechtlich sind sie mit einer türkischen Ltd. Şti. oder A.Ş. nicht identisch.
- Zahl der Gesellschafter: 1–50 (TTK Art. 574).
- Mindeststammkapital (Neugründung): 50.000 TL.
- Bareinlage: Das gezeichnete Barkapital darf innerhalb von 24 Monaten nach der Eintragung eingezahlt werden. Bei der limited şirket gibt es keine Sperrregel von 25 % vor der Eintragung, wie sie für die A.Ş. gilt.
- 31.12.2026: Dieses Datum ist kein 24-monatiges Fenster zur Kapitalerhöhung für eine neu gegründete limited şirket. Es ist die Anpassungsfrist für bestehende limited şirket und A.Ş., die vor dem 1.1.2024 gegründet wurden und deren Kapital unter dem neuen Mindestbetrag liegt.
- Abgabe an die Wettbewerbsbehörde: 0,04 % des Kapitals (Gesetz Nr. 4054 Art. 39) werden auf das Konto der Wettbewerbsbehörde gezahlt.
- Häufig gewählt bei kleinen und mittleren Investitionen; der Zeitbedarf hängt von Kammer, Unterlagen und Register ab.
Marktanteilsbehauptungen wie „88 Prozent“ werden hier nicht verwendet; eine amtliche Gründungsstatistik für diese Zahl ist nicht verifiziert.
- Zahl der Aktionäre: Mindestens einer.
- Mindestgrundkapital (Neugründung): 250.000 TL.
- System des genehmigten Kapitals (nicht börsennotierte A.Ş.): Das Anfangskapital beträgt mindestens 500.000 TL.
- Bareinlage: Mindestens 25 % der gezeichneten Bareinlage werden vor der Eintragung eingezahlt; der Rest innerhalb von 24 Monaten.
- Anteilsübertragungen und Investoreneinstieg können flexibler sein als bei der limited şirket; die Schwelle für die Anwaltspflicht ist gesondert zu prüfen.
- Das Anpassungsdatum 31.12.2026 gilt für bestehende A.Ş., die vor dem 1.1.2024 gegründet wurden und deren Kapital unter dem neuen Mindestbetrag liegt.
Das Kapital bei Neugründung ist nicht mit der Anpassung bestehender Gesellschaften zum 31.12.2026 zu verwechseln.
Hinweis: Ein Einzelunternehmen kann für Ausländer theoretisch möglich sein; Aufenthalt, Arbeitserlaubnis und Steuerregeln sind jedoch von der Gesellschaftsgründung zu trennen. Dieser Beitrag behandelt nur limited şirket und anonim şirket.
Kapital und Gründungsaufwand 2026
Kapital gegenüber variablen Gründungskosten
| Position | Betrag (TL) | Hinweis |
|---|---|---|
| Erforderliches Kapital (Limited / Grundkapital A.Ş. / Anfangskapital im genehmigten System) | 50.000 / 250.000 / 500.000 türkische Lira | Das ist Gesellschaftskapital, kein Gründungsaufwand. |
| Abgabe an die Wettbewerbsbehörde (0,04 % des Kapitals) | Beispiel: 20 TL bei 50.000 TL Kapital | Gesetz Nr. 4054 Art. 39; der Betrag folgt dem Kapital. |
| Handelsregister, Bekanntmachung, Kammer und Bücherformalitäten | Je nach Stadt, Kammer und Zahl der Unterlagen unterschiedlich | Die amtliche Tariftabelle 2026 für die betreffende Stadt prüfen. |
| Notar, Vollmacht, Übersetzung, Apostille oder konsularische Legalisation | Je nach Unterlage, Sprache und Legalisationland unterschiedlich | Eine Apostille ist nicht in jedem Land erforderlich. |
| Honorare für SMMM / Beratung | Je nach Auftragsumfang unterschiedlich | SMMM-Tätigkeit und anwaltliche Vertretung sind getrennt. |
| Bank, Finanzsiegel, e-imza und weitere variable Posten | Je nach Institution und Bankpraxis unterschiedlich | Die Zahlung von 25 % vor der Eintragung einer A.Ş. ist keine Gebühr. |
| Gründungsaufwand insgesamt | Kein fester Paketpreis | Kapital und variable Kosten getrennt addieren. |
Nicht verifizierte Paketpreise stehen in dieser Tabelle nicht.
- Nicht verifizierte Paketspannen entfallen; ein verbindlicher Gesamtbetrag hängt von den aktuellen Kammer-, Register- und Notartarifen ab.
- Apostille- und Übersetzungsbeträge je Unterlage schwanken nach Land, Sprache und Seitenzahl; es sind keine Festpreise.
- Die vor der Eintragung einer A.Ş. gezahlten 25 % Barkapital sind eine Kapitaleinzahlung, kein Gründungsaufwand.
Ein verbindlicher Gesamtbetrag lässt sich nur aus den aktuellen Kammer-, Register- und Notartarifen ableiten.
Hinweis zur anonim şirket
- Grundkapital: Bei Neugründung mindestens 250.000 TL. Im genehmigten Kapitalsystem einer nicht börsennotierten A.Ş. beträgt der Anfangsbetrag mindestens 500.000 TL.
- Zahlung vor der Eintragung: Mindestens 25 % der gezeichneten Bareinlage werden eingezahlt. Dieser Betrag ist Kapital, kein Aufwand.
- Register-, Bekanntmachungs-, Kammer-, Notar- und Legalisationskosten schwanken wie bei der limited şirket; ein fester Paketpreis wird nicht genannt.
Kapital ist Vermögen der Gesellschaft. Die Aufwandzeilen nicht zum Kapital addieren. Stadt, Wort- bzw. Unterlagenzahl und Bank-KYC ergeben weder einen garantierten Preis noch einen festen Zeitplan.
Drei Punkte, die 2026 oft vermischt werden
⏰Kapitalanpassung bestehender Gesellschaften (31.12.2026)
Der 31. Dezember 2026 ist das Anpassungsdatum für Gesellschaften, die vor dem 1.1.2024 gegründet wurden und deren Kapital unter dem neuen Mindestbetrag liegt (50.000 TL für die limited şirket, 250.000 TL für die A.Ş.). Es ist keine 24-monatige „Erhöhungsfrist“ für eine neu gegründete limited şirket. Bei Neugründung muss das Mindestkapital im Eintragungszeitpunkt vorliegen; die Zahlungsfrist für gezeichnetes Barkapital ist eine eigene Regel.
📧e-Fatura, e-Arşiv und e-Defter
e-Fatura wird an Käufer ausgestellt, die im e-Fatura-System registriert sind; e-Arşiv Fatura an diejenigen, die es nicht sind. Für Kapitalgesellschaften nach der Bilanzmethode folgen die e-Arşiv-Regeln ab 1.1.2026 den Gruppenunterscheidungen der GİB. Unternehmen im vereinfachten Verfahren und nach Betriebsabrechnung haben eine gesonderte Schwelle 2026 und einen Übergang zum 1.1.2027. Eine e-Arşiv-Rechnung kann dem Käufer in Papierform oder elektronisch übermittelt werden. Papierbelege bleiben in Ausfall-, höherer-Gewalt- und weiteren in der Mitteilung genannten Fällen zulässig. Das GİB-e-Defter ist von den elektronischen Anteils-, Geschäftsführer-, Vorstands- und Hauptversammlungsbüchern nach der Handelsbücher-Mitteilung zu trennen. Ab 1.1.2026 führen handelsregisterlich eingetragene Gesellschaften das Anteilsbuch und das Hauptversammlungsprotokollbuch über ETDS. Die elektronische Führung des Vorstandsbeschlussbuchs ist optional, sofern keine besondere Pflicht greift.
Steuersätze
- Körperschaftsteuer: Der allgemeine Satz 2026 beträgt 25 %. Export, Fertigung und Finanzwirtschaft können andere Sätze oder Entlastungen haben; ein Satz gilt nicht für alle.
- Inländische Mindestkörperschaftsteuer: Die festgesetzte Körperschaftsteuer darf nicht unter 10 % des Körperschaftsgewinns vor Abzügen und Befreiungen liegen. Die Bemessungsgrundlage ist nicht einfach der ausschüttbare oder buchhalterische Gewinn. Die Regel gilt nicht für die ersten drei Wirtschaftsjahre einer erstmals tätigen Körperschaft. Gesellschaften, die durch Verschmelzung, Übertragung, Formwechsel oder Spaltung entstehen, können diese Ausnahme nicht nutzen.
- Umsatzsteuer: Der Regelsteuersatz beträgt 20 %; ermäßigte Sätze sind 10 % und 1 %.
Stempelsteuern auf Erklärungen (GİB-Tabelle 2026)
- Körperschaftsteuererklärung: 1.605,80 TL
- Umsatzsteuererklärung: 791,00 TL; Quellensteuererklärung (muhtasar): 791,00 TL
- Quellen- und Beitragsmeldung (MPHB): 939,70 TL. Die muhtasar-Erklärung beträgt 791,00 TL und ist nicht mit der MPHB zu verwechseln.
Erforderliche Unterlagen
Ausländische Gesellschafter als natürliche Personen
- Reisepass und notariell beglaubigte türkische Übersetzung.
- Potenzielle Steuernummer / Ausländeridentifikationsnummer; Identifizierung der ausländischen Person in MERSİS.
- Unterschriftserklärung in der vom Handelsregister verlangten Form.
- Gesellschaftsvertrag / Gründungsunterlagen.
- Eine ordnungsgemäß erteilte Vollmacht, wenn die Person nicht in der Türkei ist.
Zusätzliche Unterlagen für ausländische Gesellschafter als juristische Personen
- Aktuelle Tätigkeitsbescheinigung oder Registerauszug der ausländischen juristischen Person.
- Unterlagen zur Eigentums- und Kapitalstruktur.
- Nachweis der Vertretungsmacht und Beschluss des zuständigen Organs.
- Vollmacht und Unterschriftserklärung.
- Weitere Unterlagen, die das Handelsregister je nach Vorgang und Land verlangen kann.
Die Liste hängt vom Vorgangstyp, davon ab, ob Gesellschafter natürliche oder juristische Personen sind, und vom Handelsregister. Fehlende oder falsche Legalisation verzögert die Eintragung.
Apostille und Legalisation
Eine Apostille dient der Legalisation öffentlicher Urkunden in Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens. Eine Apostille ist nicht in jedem Land Pflicht.
Wege der Legalisation
- Apostille in Vertragsstaaten; in Nichtvertragsstaaten kann eine konsularische Legalisation erforderlich sein.
- Bilaterale Abkommen können einzelne Urkunden von der Legalisation befreien.
- Die zuständige Stelle hängt vom Ausstellungsland der Urkunde ab.
- „Die Apostille holt man beim Außenministerium“ ist keine universelle Regel.
Ablauf
- Legalisation oder Apostille bei der zuständigen Stelle im Ausstellungsland einholen.
- Eine beeidigte türkische Übersetzung und, soweit erforderlich, eine türkische notarielle Beglaubigung besorgen.
- Die von MERSİS und dem Handelsregister verlangte Form prüfen.
- Die Bank kann für KYC zusätzliche Legalisation oder persönliche Identifizierung verlangen.
Zeitbedarf: Er schwankt nach Land und Urkundentyp; es gibt keine einheitliche 2–4-Wochen-Regel.
Kosten: Sie schwanken nach Unterlage, Sprache und Seitenzahl; ein Festpreis je Unterlage wird nicht genannt.
Es ist nicht garantiert, dass jeder Schritt ohne Anreise in die Türkei abgeschlossen werden kann. Die Gründung über einen Bevollmächtigten ist oft möglich; das Bankkonto ist eine eigene Sache.
Gründung ohne Reise in die Türkei
Die Gründung kann über einen bevollmächtigten Vertreter mit ordnungsgemäß erteilter Vollmacht abgeschlossen werden. Form der Vollmacht, Apostille oder konsularische Legalisation und die türkische Übersetzung schwanken nach Vorgang und Land. Das Handelsregister oder der Notar kann eine persönliche Unterschrift verlangen. Banken können Gesellschafter oder Geschäftsführer persönlich sehen wollen. Die Gesellschaftseintragung garantiert nicht, dass ein Bankkonto eröffnet wird.
Ablauf Schritt für Schritt
1) Vorbereitung
- Die ausländische natürliche oder juristische Person in MERSİS identifizieren.
- Soweit erforderlich eine potenzielle Steuernummer beantragen.
- Reisepass- oder Registerunterlagen legalisieren und türkische Übersetzungen einholen.
- Sitzadresse, Firma und NACE-/Tätigkeitsklauseln festlegen.
- Geschäftsführer- bzw. Vorstands- und Vollmachtstruktur klären.
- Eine qualifizierte elektronische Signatur wird bei einem qualifizierten e-imza-Anbieter beschafft.
2) MERSİS und Gesellschaftsvertrag
- Die Gründungsakte in MERSİS anlegen.
- Den Gesellschaftsvertrag entwerfen.
- Gründer, Gesellschafter und Geschäftsführer-/Vorstandsdaten eintragen.
- NACE-Codes und Tätigkeitsklauseln wählen.
- Kapital- und Anteilsstruktur eintragen.
- Unterschriften in der vom Register verlangten Form leisten.
3) Zahlungen und Eintragung ins Handelsregister
- Die Abgabe an die Wettbewerbsbehörde (0,04 %) zahlen.
- Bei einer A.Ş. den Nachweis vorbereiten, dass mindestens 25 % des Barkapitals vor der Eintragung eingezahlt sind.
- Die Eintragung ins Handelsregister beantragen.
- Bekanntmachung in der Handelsregisterzeitung und Kammeranmeldung.
- Die Pflicht zu elektronischen Handelsbüchern anhand der geltenden Mitteilung prüfen.
- Tätigkeitsspezifische Lizenzen oder Vorabgenehmigungen als eigenen Strang führen.
4) Finanzamt und Meldungen
- Prüfung durch das Finanzamt und steuerliche Registrierung.
- Die Umsatzsteuer entsteht aus der Tätigkeit und der Art der Leistung; es gibt keine allgemeine Regel, wonach „die USt-Registrierung ein gesonderter Antrag“ wäre.
- Meldung des wirtschaftlich Berechtigten (gerçek faydalanıcı).
- Registrierung bei GİB e-Tebligat.
- e-Fatura / e-Arşiv / e-Defter werden getrennt nach Steuerstatus und GİB-Schwellen bewertet.
5) Bankkonto (eigener Vorgang)
- Die Bank nimmt Kunden nach eigener KYC-/AML-Politik an.
- Sie verlangt den wirtschaftlich Berechtigten, die Identität von Gesellschaftern und Geschäftsführern sowie die Tätigkeit.
- Herkunft der Mittel und erwartetes Transaktionsvolumen können angefragt werden.
- Ein persönliches Gespräch oder zusätzliche Unterlagen können verlangt werden.
- Die Eintragung garantiert nicht, dass ein Konto eröffnet wird.
6) SGK, Arbeitserlaubnis, E-TUYS und Lizenzen
- Die SGK-Betriebsregistrierung hängt von Beschäftigten und tatsächlicher Tätigkeit ab; nicht jede Gesellschaft eröffnet automatisch eine SGK-Betriebsstätte.
- Eine Arbeitserlaubnis ist erforderlich, bevor in der Türkei tatsächlich gearbeitet wird; sie ist keine Voraussetzung der Gründung.
- E-TUYS-Meldungen ausländisch kapitalisierter Gesellschaften sind eine eigene Pflicht.
- Die KVKK-Compliance bindet jeden Verantwortlichen; die VERBİS-Registrierung unterliegt Schwellen und Ausnahmen. Nicht jede Gesellschaft registriert sich bei VERBİS.
Eintragungszeit: Die Handelsregistereintragung nach fertiger Akte ist von Apostille, Steuerprüfung, Bank-KYC, Arbeitserlaubnis und Lizenzfristen zu trennen.
Ein einheitlicher Gesamtzeitraum wie 2–7 Tage oder 2–4 Wochen wird nicht garantiert.
Bankkonto und KYC
Die Gesellschaftseintragung garantiert kein Bankkonto. Banken nehmen Kunden nach eigener Risikopolitik sowie nach dem Gesetz Nr. 5549 und den MASAK-Pflichten an.
Was Banken üblicherweise prüfen
- Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten (gerçek faydalanıcı)
- Identität der Gesellschafter und Geschäftsführer
- Tätigkeit, Geschäftsplan und erwartetes Transaktionsvolumen
- Herkunft der Mittel sowie Sanktions-, Länder- und Produktrisiko
Zur Bankwahl
Was dieser Beitrag behandelt
- Keine Bank wird empfohlen oder negativ eingeordnet.
- Es wird keine Verallgemeinerung öffentlich versus privat vorgenommen.
- Steuerkarte, Handelsregisterzeitung, Unterschriftsurkunde und Adressnachweis werden häufig verlangt.
- Zusätzliche Unterlagen oder ein persönliches Gespräch können erforderlich sein.
- Dieser Beitrag behauptet nicht, dass die Begleitung durch einen Steuerberater den Vorgang verkürzt.
- Ein fester Zeitraum wie 1–2 Wochen oder ein Monat wird nicht genannt.
Ergebnis
- Die Annahme hängt von der Risikopolitik der jeweiligen Bank ab.
- Dieselben Unterlagen können bei verschiedenen Banken zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.
Unterlagen, die Banken häufig verlangen
- Unterschriftszirkular / Unterschriftsurkunde
- Steuerkarte oder Steuerpflichtbescheinigung
- Handelsregisterzeitung
- Tätigkeits- / Kammerbescheinigung
- Adressnachweis (Mietvertrag oder Eigentum)
- Reisepässe oder Ausweise der Gesellschafter und Geschäftsführer
- Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten
- Geschäftsplan oder Tätigkeitsnotiz, soweit verlangt
- Erläuterung zur Herkunft der Mittel, soweit verlangt
KYC-/AML-Verfahren
KYC (Know your Customer) und AML-Prüfungen sind eine gesetzliche Pflicht der Bank. Der Ablauf unterscheidet sich je nach Bank.
- Verstehen der tatsächlichen Tätigkeit
- Prüfungen nach MASAK und Sanktionslisten
- Identität von Gesellschaftern/Geschäftsführern und wirtschaftlich Berechtigter
- Herkunft der Mittel und erwartete Transaktionen
- Länder-, Produkt- und Kundenrisiko
Zeitbedarf: Er schwankt nach Bank und Akte; er ist nicht garantiert.
Die Kontoeröffnung ist keine automatische Folge der Eintragung. Ablehnung oder zusätzliche Unterlagen liegen im Ermessen der Bank.
Arbeitserlaubnis
Die Gesellschafterstellung vermittelt nicht automatisch eine Arbeitserlaubnis. Für die Gründung ist keine Arbeitserlaubnis erforderlich; vor Aufnahme der Tätigkeit in der Türkei ist sie nötig. Dass die Fünf-Beschäftigten-Regel in den ersten sechs Monaten der Erlaubnis nicht gilt, bedeutet nicht, dass sechs Monate ohne Erlaubnis gearbeitet werden darf.
Ausländischer Gesellschafter — allgemeine CSGB-Kriterien
Finanzielle Leistungsfähigkeit (Bilanzgrundlage, C/1.1.a)
- Das eingezahlte Kapital der Betriebsstätte beträgt mindestens 500.000 TL.
- Der Kapitalbetrag des ausländischen Gesellschafters beträgt mindestens 500.000 TL.
- Der Gesellschaftsanteil beträgt mindestens 20 %.
Beschäftigung und Befreiungen
- Ab dem siebten Monat der ersten Arbeitserlaubnis müssen monatlich mindestens fünf türkische Staatsangehörige beschäftigt sein.
- Beträgt der Kapitalanteil des ausländischen Gesellschafters 100.000 USD oder mehr, werden die Kriterien C/1.1.a und C/1.1.b nicht angewendet.
- Wird ein ausländischer Gesellschafter-Geschäftsführer einer limited şirket oder ein ausländisches Gesellschafter-Vorstandsmitglied einer A.Ş. tatsächlich tätig, gelten die Regeln zur Arbeitserlaubnis.
- Ein nicht in der Türkei ansässiges Vorstandsmitglied einer A.Ş. und ein Gesellschafter ohne Geschäftsführerfunktion in anderen Gesellschaftsformen fallen unter gesonderte CSGB-Befreiungskategorien. Branchenspezifische Ausnahmen und Befreiungen können gelten; dieselben Kriterien gelten nicht für alle.
Arten der Arbeitserlaubnis
- Befristete Arbeitserlaubnis: Die erste Erlaubnis gilt in der Regel höchstens ein Jahr.
- Unbefristete Erlaubnis: Sie hängt von den rechtmäßigen Aufenthalts- und Arbeitsvoraussetzungen im Gesetz Nr. 6735 und den CSGB-Hinweisen ab; sie ist kein automatisches Recht.
- Selbstständige Erlaubnis: Sie gilt für die Tätigkeit auf eigene Rechnung und ist nicht mit der befristeten Erlaubnis eines Gesellschafters zu verwechseln.
Wie man beantragt
- Inlandsantrag: Wer die aktuelle Aufenthaltsvoraussetzung der CSGB erfüllt. Die alte Verallgemeinerung „6+ Monate Aufenthalt“ reicht allein nicht; maßgeblich ist die aktuelle CSGB-FAQ.
- Auslandsantrag: Wer sich außerhalb der Türkei aufhält, beantragt über die zuständige türkische Auslandsvertretung.
Der Zeitbedarf hängt von der Akte ab. Ist eine Betriebsgenehmigung erforderlich, wird der Zusammenhang zwischen Arbeitserlaubnis und Genehmigung gesondert geprüft.
Im Verfahren für ausländische Gesellschaften bzw. Betriebsstätten ist die Erlaubnis nach abgeschlossener Gründung und vor Aufnahme der Tätigkeit in der Türkei erforderlich (CSGB DGIL). Eine Arbeitserlaubnis kann nach dem Gesetz Nr. 6735 auch ein Aufenthaltsrecht begründen; eine Aufenthaltserlaubnis ersetzt keine Arbeitserlaubnis.
Steuer- und Meldepflichten
Gesellschaften mit satzungsmäßigem Sitz oder Geschäftsleitung in der Türkei sind unbeschränkt steuerpflichtig. Unbeschränkt steuerpflichtige Gesellschaften werden mit ihrem gesamten Welteinkommen besteuert – in der Türkei und im Ausland. Auslandsbefreiungen, die Anrechnung im Ausland gezahlter Steuer und Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gelten gesondert. Eine in der Türkei gegründete, ausländisch beherrschte türkische Gesellschaft ist nicht mit der türkischen Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft zu verwechseln.
Wesentliche Steuern (2026)
- Körperschaftsteuer: Der allgemeine Satz 2026 beträgt 25 %. Export, Fertigung und Finanzwirtschaft können andere Sätze oder Entlastungen haben.
- Inländische Mindest-KSt: Die festgesetzte KSt darf nicht unter 10 % des Körperschaftsgewinns vor Abzügen und Befreiungen liegen. Erstmals tätige Körperschaften haben eine Ausnahme für drei Wirtschaftsjahre; durch Verschmelzung, Übertragung, Formwechsel oder Spaltung entstandene Gesellschaften liegen außerhalb dieser Ausnahme.
- Umsatzsteuersätze:
- Regelsteuersatz: 20 %
- Ermäßigter Satz: 10 %
- Ermäßigter Satz: 1 %
- Quellensteuer: Sie hängt von der Zahlungsart ab. Der allgemeine inländische Quellensteuersatz auf Dividenden beträgt 15 % (Einkommensteuergesetz Art. 94 und Präsidialerlass Nr. 9286, ab 22.12.2024). Ein DBA-Satz gilt nicht automatisch.
Ein DBA setzt Ansässigkeitsbescheinigung, wirtschaftliche Berechtigung, Beteiligungsquote und den einschlägigen Artikel voraus. Dienstleistungen, Zinsen, Lizenzgebühren und Dividenden fallen unter gesonderte Abkommensartikel.
Doppelbesteuerungsabkommen
Die Türkei hat mit vielen Staaten DBA. Abkommenssatz, Inlandssatz und Nachweisvoraussetzungen werden gemeinsam gelesen. Verbindliche Dividendensätze nach Ländern werden hier ohne Abkommenstext und dessen Voraussetzungen nicht aufgeführt.
- Quellensteuer auf Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und Dienstleistungen sind gesonderte Artikel.
- Ansässigkeitsbescheinigung und Status als wirtschaftlich Berechtigter sind erforderlich.
- Beteiligungsquote und Haltedauer können je nach Abkommen schwanken.
- Fehlt ein Abkommen oder ist eine Voraussetzung nicht erfüllt, gilt der Inlandssatz.
Länderspezifische Satzlisten
- Dieser Beitrag nennt keinen verbindlichen Dividendensatz für Deutschland, das Vereinigte Königreich, die Niederlande oder Frankreich.
- Der aktuelle amtliche Abkommenstext, etwaige Protokolle und das Inlandrecht müssen gemeinsam gelesen werden.
- Die Anrechnung im Ausland gezahlter Steuer folgt dem Körperschaftsteuergesetz.
- Eine Zweigniederlassung (beschränkt steuerpflichtige Betriebsstätte) und eine in der Türkei gegründete unbeschränkt steuerpflichtige Gesellschaft sind unterschiedliche Regime.
KVKK-Compliance und VERBİS-Registrierung sind verschieden. E-TUYS-Meldungen ausländischen Kapitals und tätigkeitsspezifische Lizenzen werden getrennt verfolgt.
Beispielszenarien (variabel; kein Festpreis und kein fester Zeitplan)
Szenario 1: E-Commerce (Deutschland → Türkei)
Profil: Deutsche Staatsangehörige, die in der Türkei über Marktplätze verkaufen
Gewählte Struktur: Limited şirket, 50.000 TL Kapital
Kostenrahmen: 50.000 TL Kapital zuzüglich variabler Register-, Legalisations- und Dienstleistungskosten | Zeitbedarf: Eintragung, Legalisation, Steuerprüfung und Bank-KYC sind getrennte Zeitachsen
Szenario 2: Bau (Saudi-Arabien → Türkei)
Profil: Saudi-arabische Gesellschaft, Auftragsprojekte
Gewählte Struktur: Anonim şirket, 250.000 TL Grundkapital (500.000 TL Anfangskapital im genehmigten System)
Kostenrahmen: Kapital zuzüglich der Zahlung von 25 % vor der Eintragung (keine Gebühr) zuzüglich variabler Kosten | Zeitbedarf: Lizenzpflichtige Bautätigkeit kann Genehmigungszeit hinzufügen
Szenario 3: Software (Frankreich + Türkei als Partnerschaft)
Profil: Französische und türkische Gesellschafter, Softwareentwicklung
Gewählte Struktur: Limited şirket, 50 % französisch + 50 % türkisch
Kostenrahmen: 50.000 TL Kapital zuzüglich variabler Kosten; die Arbeitserlaubnis ist eine eigene Akte | Zeitbedarf: Hängt von Gesellschafts- und Vollmachtsunterlagen ab
Sieben häufige Fehler bei der Gründung durch Ausländer
1. Die Gesellschaftsform nur wählen, weil sie günstiger wirkt
Falsch: „Eine limited şirket ist immer die günstigste.“ | Besser: eine anonim şirket erwägen, wenn Investoreneinstieg geplant ist.
2. Steuerabkommen übergehen
Falsch: Gewinne ausschütten, ohne das Abkommen zu prüfen. | Besser: ein DBA-Satz gilt nicht automatisch; Ansässigkeit, wirtschaftlich Berechtigter und der Artikel müssen erfüllt sein.
3. Den Bankvorgang unterschätzen
Falsch: „Zur Bank gehe ich, wenn die Gesellschaft steht.“ | Besser: die Bankakte planen, bevor die Gründung abgeschlossen ist.
4. Das Heimatland-System mit dem der Türkei gleichsetzen
Falsch: „So habe ich es zu Hause gemacht.“ | Besser: die eigenen Buchführungs- und Registerregeln der Türkei kennenlernen.
5. Buchhaltung nur als Belegerfassung sehen
Falsch: „Der Buchhalter bucht nur Rechnungen.“ | Besser: ein SMMM rahmt die Steuererklärungen; das ist keine verpackte Steuerplanungszusage.
6. Die Arbeitserlaubnis übergehen
Falsch: die Beteiligung gibt eine Erlaubnis / sechs Monate Arbeit ohne Erlaubnis. | Besser: die Arbeitserlaubnis einholen, bevor die Tätigkeit in der Türkei beginnt.
7. Die Kosten des ersten Jahres unterschätzen
Falsch: „Der Gründungsaufwand allein reicht.“ | Besser: Meldungen, Banking und etwaige Lizenzen im ersten Jahr gesondert budgetieren.
Warnung: Gründungs-, Steuer-, Bank- und Arbeitserlaubnisakten sind getrennt; es gibt weder einen einheitlichen Paketpreis noch einen festen Zeitplan.
Häufig gestellte Fragen
Können Ausländer in der Türkei eine Gesellschaft gründen?
Ja. Nach dem Gesetz Nr. 4875 erhalten ausländische Investoren in der Regel Gleichbehandlung mit türkischen Investoren. Vorab genehmigungspflichtige Branchen sind Ausnahmen.
Ist ein türkischer Gesellschafter vorgeschrieben?
Nein. Ein türkischer Gesellschafter ist nicht vorgeschrieben; das gesamte Kapital darf Ausländern gehören.
Kann man ohne Aufenthaltserlaubnis gründen?
Für die Gründung ist keine Aufenthaltserlaubnis erforderlich. Wohnen oder Arbeiten in der Türkei ist eine eigene Erlaubnisfrage.
Gibt die Gesellschafterstellung eine Arbeitserlaubnis?
Nein. Allein der Anteilsbesitz vermittelt nicht automatisch eine Arbeitserlaubnis.
Welche Voraussetzungen gelten für die Arbeitserlaubnis eines ausländischen Gesellschafters?
Nach den allgemeinen Kriterien betragen das eingezahlte Kapital der Betriebsstätte 500.000 TL, das Kapital des ausländischen Gesellschafters 500.000 TL, der Anteil mindestens 20 %, und ab dem siebten Monat der ersten Erlaubnis müssen monatlich mindestens fünf türkische Staatsangehörige beschäftigt sein. Diese beiden Kriteriengruppen gelten nicht, wenn der Kapitalanteil 100.000 USD oder mehr beträgt. Branchenspezifische Ausnahmen bleiben vorbehalten.
Kann die Gründung ohne Reise in die Türkei erfolgen?
Mit einer ordnungsgemäß erteilten Vollmacht kann es möglich sein. Register, Notar oder Bank können dennoch einen persönlichen Schritt verlangen. Das Bankkonto ist von der Gründung zu trennen.
Wie hoch ist das Mindestkapital für Limited şirket und Anonim şirket?
Bei Neugründung: 50.000 TL für die limited şirket, 250.000 TL Grundkapital für die A.Ş. und 500.000 TL Anfangskapital für eine nicht börsennotierte A.Ş. im System des genehmigten Kapitals.
Ist die Eröffnung eines Bankkontos garantiert?
Nein. Die Bank entscheidet nach eigener KYC-/AML-Politik.
Welche Steuern zahlt eine ausländisch beherrschte Gesellschaft?
Eine unbeschränkt steuerpflichtige Gesellschaft unterliegt mit ihrem Welteinkommen der Körperschaftsteuer. Der allgemeine KSt-Satz 2026 beträgt 25 %. Umsatzsteuer, Quellensteuer und Stempelsteuer entstehen nach der Art des Vorgangs.
Ist die Apostille in jedem Land Pflicht?
Nein. Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens, Staaten mit konsularischer Legalisation und bilaterale Befreiungen sind unterschiedliche Wege.
Fazit
Ausländer dürfen in der Türkei eine Gesellschaft gründen; ein türkischer Gesellschafter ist nicht vorgeschrieben. Die eigentliche Aufgabe ist, Gründung, Kapital, Steuern, Bank-KYC und die Akte zur Arbeitserlaubnis nicht zu vermischen.
Dieser Beitrag ist allgemeine Information. Unterlagen ändern sich mit Tätigkeit, Eigentumsstruktur und Land. Vor dem Handeln den aktuellen amtlichen Text lesen und eine bedarfsspezifische Vorprüfung einholen.
Kontakt und Vorprüfung
- Eine Vorprüfung der Gründung ausländisch beherrschter Gesellschaften aus SMMM-Sicht.
- Kommunikation auf Englisch ist möglich.
- Hinweise zu Unterlagen, Legalisation und Registerschritten innerhalb der beruflichen Grenzen des SMMM.
- Anwaltliche Vertretung und Prozessführung werden hier nicht angeboten.
- Der Antrag auf Arbeitserlaubnis wird bei der zuständigen Behörde gestellt; dieser Beitrag erläutert den Rahmen und garantiert keine Erlaubnis.
- Es gibt keine Zusage, Banktermine wahrzunehmen oder ein Steuerplanungspaket für das erste Jahr anzubieten.
- Es wird keine zahlenmäßige Berufserfahrung angegeben; sie ist in diesem Bestand nicht verifiziert.
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