Wie lange dauert der Mutterschutz in der Türkei?
Nach Art. 74 des türkischen Arbeitsgesetzes beträgt der Mutterschutz insgesamt 16 Wochen: 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Bei Mehrlingsschwangerschaften verlängert sich der vorgeburtliche Teil um 2 Wochen auf insgesamt 18 Wochen.
- Übertragung: Mit ärztlicher Genehmigung kann bis 3 Wochen vor dem Termin gearbeitet werden; nicht genutzte Wochen werden auf die Zeit nach der Geburt übertragen.
- Unbezahlter Urlaub: Auf Antrag bis zu 6 Monate im Anschluss.
- Stillzeiten: 1,5 Stunden täglich bis zum ersten Geburtstag des Kindes.
Berechnung des Mutterschaftsgeldes
Während des Mutterschutzes zahlt nicht der Arbeitgeber, sondern die Sozialversicherung (SGK) (Gesetz Nr. 5510). Das Tagegeld beträgt zwei Drittel des durchschnittlichen Bruttotagesverdienstes der letzten 3 Monate (bei stationärer Behandlung die Hälfte).
Rechenbeispiel
Monatsbrutto 30.000 TL → Tagesverdienst 1.000 TL → Tagegeld 666,67 TL. Für 112 Tage (16 Wochen) ergibt sich ein Gesamtbetrag von rund 74.666 TL.
Voraussetzung: mindestens 90 Beitragstage innerhalb des Jahres vor der Geburt.
Häufige Missverständnisse
- Wer zahlt? Die SGK zahlt das Mutterschaftsgeld; freiwillige Aufstockungen durch den Arbeitgeber sind möglich.
- Vaterschaftsurlaub: 5 bezahlte Tage in der Privatwirtschaft.
- Rechner: Geben Sie Geburtstermin, Mehrlingsstatus und Bruttoverdienst der letzten 3 Monate ein — der Rechner ermittelt Fristen und ungefähres Mutterschaftsgeld. Ergebnisse dienen der Information; verbindlich sind die SGK-Daten.
Mutterschaftsgeld (Türkei)
Nach Gesetz Nr. 5510: Tagesleistung = 66 % des durchschnittlichen Tagesverdienstes der letzten 3 Monate vor der Geburt. Zahlung durch SGK.
Checkliste
- ✓ Vor-/Nachgeburtstage korrekt?
- ✓ SGK-Antrag gestellt?
- ✓ Mehrlingszuschlag berücksichtigt?
