GmbH (Ltd. Şti.) gründen
Ab 2026 mit einem Mindestkapital von 50.000 TL auch als Ein-Personen-Gesellschaft möglich; die häufigste Form für KMU.
Von der Rechtsformwahl über den MERSIS-Antrag bis zur Steuerregistrierung und dem Buchhaltungsaufbau: Ich begleite den gesamten Gründungsprozess in Istanbul mit über 30 Jahren Erfahrung – auf Türkisch oder Englisch.
Unternehmer, die für die Firmengründung in Istanbul einen Steuerberater/Wirtschaftsprüfer suchen, können mit Özcan Kutlu (SMMM) arbeiten, der über 30 Jahre Erfahrung in Prüfung, Buchhaltung und Finanzen mitbringt. Rechtsformwahl, Gesellschaftsvertrag, MERSIS- und Handelsregisteranträge, Steuerregistrierung, Sozialversicherung und die Buchhaltung nach der Gründung werden aus einer Hand geplant – auf Türkisch oder Englisch.
Richtig geplant besteht die Gründung aus Standardschritten, die in wenigen Werktagen abgeschlossen werden können. Unterlagen und Fristen verfolgen wir in jedem Schritt gemeinsam.
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Umsatzerwartung, Gesellschafterstruktur, Kapital und Steuerlast werden gemeinsam bewertet; Einzelunternehmen, GmbH (Ltd.) und AG (A.Ş.) werden verglichen.
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Firmenname, Sitz, Tätigkeit (NACE) und Kapitalstruktur werden festgelegt; der Gesellschaftsvertrag wird erstellt und über MERSIS eingereicht.
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Eintragung, Unterschriftserklärungen und Bekanntmachungen werden beim Handelsregister abgeschlossen; die Gesellschaft erlangt Rechtspersönlichkeit.
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Die Steuerbescheinigung wird eingeholt und die Vor-Ort-Prüfung begleitet; Anträge für E-Rechnung, E-Archiv und ggf. E-Buch werden gestellt.
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Die Arbeitgeberakte wird eröffnet, der 4/b-Status (Bağ-Kur) der Gesellschafter geprüft; Bankkonto und bei AGs die Kapitalsperre werden organisiert.
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Bücher, Erklärungskalender, Lohnabrechnung und Reporting werden eingerichtet; nach der Gründung beginnt die monatliche Betreuung.
Die Beratung wird auf Rechtsform, Gesellschafterstruktur und ausländische Beteiligung zugeschnitten.
Ab 2026 mit einem Mindestkapital von 50.000 TL auch als Ein-Personen-Gesellschaft möglich; die häufigste Form für KMU.
Erfordert ein Mindestkapital von 250.000 TL; geeignet für Strukturen mit Investoren, Aktienübertragungen oder Wachstumsplänen.
Kein Mindestkapital erforderlich; schneller Start mit Steuerregistrierung, Registereintrag und Prüfung der Jungunternehmer-Befreiung.
Für ausländische natürliche und juristische Personen: potenzielle Steuernummer, übersetzte/apostillierte Dokumente und Prozessführung auf Englisch.
Bei vollständigen Unterlagen ist die Gründung einer GmbH oder AG in der Regel innerhalb weniger Werktage abgeschlossen. Beim Einzelunternehmen geht die Steuerregistrierung schneller; der Betrieb kann oft in derselben Woche starten.
Für die GmbH gilt ein Mindestkapital von 50.000 TL, für die AG 250.000 TL. Für Einzelunternehmen gibt es keine Mindestkapitalanforderung.
Die richtige Form hängt von Umsatzerwartung, Gesellschafterstruktur, Steuerlast und Wachstumsplan ab. Mit dem Steuervergleichstool auf dieser Website ist eine Voranalyse möglich; die Entscheidung treffen wir dann gemeinsam im Gespräch.
Ja. Ausländische natürliche und juristische Personen können in der Türkei Gesellschaften gründen. Der Prozess läuft über eine potenzielle Steuernummer, Passübersetzung und Adressnachweise; jeder Schritt kann auf Englisch abgewickelt werden.
Notar, Handelsregistergebühren, Wettbewerbsbehörden-Anteil, Buchbeglaubigung und Beraterhonorar sind die Hauptposten. Die Gesamtsumme hängt von Rechtsform und Kapital ab; eine aktuelle, detaillierte Kostenaufstellung erhalten Sie im Gespräch.
Ja. Nach der Gründung biete ich monatliche Buchhaltungs- und Beratungsleistungen inklusive Steuererklärungen, Lohnabrechnung, E-Transformation und Management-Reporting an.
Von der Rechtsformwahl bis zur Buchhaltung nach der Gründung planen wir den gesamten Prozess gemeinsam. Im ersten Gespräch legen wir die passende Roadmap fest.
Gespräche auf Türkisch oder Englisch. Sitz in Şişli / Istanbul, landesweite Betreuung per Fernzugriff.
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